Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Psychotherapie

G-BA nimmt Fachpsychotherapeuten in weitere Richtlinien auf

Die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten wurde jetzt in weitere Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen. Sie entstand durch die Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung und das geänderte Psychotherapeutengesetz.

Zunächst hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Berufsgruppe (siehe Infobox) im August 2024 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen. Nun folgen weitere Richtlinien.

Dazu gehört die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung. Hier wird durch die Aufnahme der „Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie“ in Anlage 1 Nummer 19 klargestellt, dass auch diese Berufsgruppe grundsätzlich neuropsychologische Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen darf.

Veranlasste Leistungen

Außerdem wurden mehrere Richtlinien für veranlasste Leistungen angepasst. Dadurch können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten künftig Ergotherapie, Krankenbeförderung, Krankenhauseinweisungen, medizinische Rehabilitation, psychiatrische häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen.

Dabei haben sie dieselben Verordnungsbefugnisse wie Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Es gelten auch für sie die gleichen Voraussetzungen und Einschränkungen.

Ministerium prüft zunächst

Im nächsten Schritt prüft das Bundesministerium für Gesundheit die Beschlüsse zu den geänderten Richtlinien. Bei Nichtbeanstandung treten sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach prüft der Bewertungsausschuss, ob beziehungsweise welche Anpassungen im EBM erforderlich sind. Die PraxisNachrichten werden darüber berichten.

Neue Berufsgruppe im Bereich Psychotherapie

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde das Psychotherapeutengesetz überarbeitet und die Aus- und Weiterbildung reformiert. Es trat am 1. September 2020 in Kraft.

Dadurch entstand die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten: Ein fünfjähriges Direktstudium schließt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung ab.

Die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) erfolgt bei bestandener Prüfung und befähigt zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer.

Es gibt Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sowie für Neuropsychologische Psychotherapie.

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