Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Disease-Management-Programm

DMP Koronare Herzkrankheit wird aktualisiert

Das seit 2003 angebotene Disease-Management-Programm Koronare Herzkrankheit wird aktualisiert. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Diagnosekriterien, die individuelle Therapieplanung und die therapeutischen Maßnahmen. Sie wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen.

So wurden die Diagnosekriterien dahingehend ergänzt, dass die gesicherte Diagnose einer koronaren Herzkrankheit (KHK) künftig auch mittels einer Computertomographie-Koronarangiographie erfolgen kann. Es werden weiterhin beide leitliniengerechten lipidsenkenden Therapien (Strategie der festen Dosis und Zielwertstrategie) abgebildet und abgefragt.

Im Rahmen einer festen Dosis ist künftig gemäß den Empfehlungen der Nationalen Versorgungsleitlinie auch eine moderate Dosis als gute Qualität zu werten. Patientinnen und Patienten mit einem Diabetes mellitus Typ 2 und mit unzureichender Stoffwechselkontrolle soll eine Kombinationstherapie aus Metformin plus einem GLP-1-Rezeptoragonisten oder einem SGLT2-Inhibitor (vorzugsweise Liraglutid oder Empagliflozin oder Dapagliflozin) angeboten werden.

Empfehlung für den Rehasport

Eine weitere Neuerung betrifft Patientinnen und Patienten, die sich bislang noch nicht sportlich betätigt haben oder dies nicht mehr können. Ihnen soll die Teilnahme an einer Herzsportgruppe oder einer rehabilitativen Herzinsuffizienzgruppe empfohlen werden. Hierzu erhalten Ärztinnen und Ärzte differenzierte Hinweise, in welchen Situationen Rehasport empfohlen wird.

An dem Disease-Management-Programm Koronare Herzkrankheit, kurz DMP KHK, nehmen derzeit knapp 1,9 Millionen Versicherte teil. Der jüngste Beschluss des G-BA ist die vierte Aktualisierung seit Einführung des Programms vor über 20 Jahren. Grundlage sind aktuelle Leitlinien-Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Änderungen gelten nicht sofort

Alle Änderungen gelten nicht sofort. Zunächst prüft das Bundesgesundheitsministerium die aktualisierten Anforderungen an das DMP. Nach Nichtbeanstandung tritt die geänderte Richtlinie frühestens zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Danach müssen innerhalb eines Jahres die DMP-Verträge zwischen den Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

DMP für mehrere Erkrankungen

Disease-Management-Programme (DMP) zur strukturierten Behandlung von Menschen mit chronischen Erkrankungen gibt es aktuell zu folgenden Erkrankungen:

  • Asthma bronchiale
  • chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
  • Diabetes Typ 1
  • Diabetes Typ 2
  • koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Brustkrebs (bei Frauen)
  • Osteoporose

Auch zu weiteren Erkrankungen – Herzinsuffizienz, Depression, rheumatoide Arthritis und chronischer Rückenschmerz – hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Anforderungen an ein DMP bereits festgelegt. Regionale Vertragsabschlüsse zu diesen Indikationen stehen derzeit noch aus. Darüber hinaus laufen aktuell Beratungen zum neuen DMP Adipositas.

info

Weitere Informationen

link-allgemein

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter