Praxisnachricht
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  • Digitale Gesundheitsanwendungen

eVerordnung für DiGA kommt frühestens ab Januar 2026

Nachdem die Einführung der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, verschoben wurde, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun auf einen Zeitplan verständigt. Danach soll die bundesweite Umstellung auf die elektronische Verordnung in den Praxen frühestens Anfang 2026 erfolgen. Derzeit läuft eine Testphase.

Die schrittweise Umstellung von papiergebundenen Formularen auf eine elektronische Verordnung ist gesetzlich festgelegt und wird in Zukunft auch Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege umfassen. Ursprünglich sollte es bereits ab 1. Juli möglich sein, auch Betäubungsmittel elektronisch zu verordnen. Die Einführung musste jedoch aufgrund fehlender Mittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die notwendigen Vorarbeiten in der Infrastruktur verschoben werden.

Für digitale Gesundheitsanwendungen war die Umstellung ursprünglich zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte jedoch kurz zuvor mitgeteilt, dass die Einführung verschoben werden muss, da nicht alle technischen Voraussetzungen vorlagen.

Zeitplan festgelegt

KBV und GKV-Spitzenverband haben jetzt im Bundesmantelvertrag geregelt, wie digitale Gesundheitsanwendungen in den Praxen elektronisch verordnet werden, und auch einen Zeitplan festgelegt.

Demnach müssen die Software-Anbieter die elektronische Verordnung spätestens bis zum Jahresende in ihren Systemen umsetzen und dies der KBV nachweisen. Damit haben sie ausreichend zeitlichen Vorlauf, um die erforderlichen Software-Module auf den Markt zu bringen. Denn Praxen dürfen nur von der KBV zertifizierte DiGA-Verordnungsmodule einsetzen.

Testphase vor bundesweiter Einführung

Bevor die elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen bundesweit zum Einsatz kommt, wird sie aktuell erprobt. Dies erfolgt laut gematik in der Modellregion Hamburg und Umland seit Mitte Mai für mehrere Monate. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und geprüft, ob sich aus der Testphase Änderungsbedarf ergibt. Anschließend entscheidet das BMG über das weitere Vorgehen.

Erst wenn das BMG die verpflichtende Nutzung für die Praxen bekanntgibt, soll die bundesweite Einführung beginnen. Pflicht wird die elektronische Verordnung für digitale Gesundheitsanwendungen dann zwölf Wochen nach Beginn des Quartals, das auf die Bekanntgabe des BMG folgt – frühestens jedoch zu Beginn des ersten Quartals 2026.

Ausnahmen wie beim eRezept Arzneimittel

Bei technischen Problemen gelten für DiGA die gleichen Ausnahmen wie beim eRezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Ist die Ausstellung oder Übermittlung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich, nutzen Ärzte und Psychotherapeuten das Formular 16. Dies gilt auch bei Haus- und Heimbesuchen oder wenn die Versichertennummer im Ersatzverfahren nicht bekannt ist.

Hinweise für Psychotherapeuten

Für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden die DiGA die erste elektronische Verordnung sein. Um sich niederschwellig darüber zu informieren, bietet die gematik ein anschauliches Video zum Durchklicken und eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten an (siehe Infokasten).

Die KBV wird die Psychotherapiepraxen ebenfalls unterstützen und das Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ aus der Reihe PraxisWissen neu auflegen. Es wird dann erstmals auch über die elektronische Verordnung von DiGA informieren.

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