Höhere Gebühren in der Unfallversicherung ab Juli
Die Erhöhung gilt für Leistungen, die bei Wege- oder Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach den Gebührenordnungen der Unfallversicherung berechnungsfähig sind (UV-GOÄ und Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren, beides Anlagen zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger).
Grundlage der Gebühren in der Unfallversicherung sind die Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören.
Im Jahr 2023 hatte die KBV bei den Verhandlungen über die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung eine lineare Honorarsteigerung über fünf Jahre ausgehandelt. Demnach steigen die Gebühren entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung immer zum 1. Juli eines Jahres und dabei maximal um fünf Prozent jährlich.
Ab Juli außerdem neue Leistungen
Außerdem können ab Juli 2025 mehrere neue Leistungen berechnet werden. Dazu gehört die neue Nummer 17b UV-GOÄ in Höhe von 67,90 Euro für die Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes.
Neue Gebühren gibt es auch für die Abnahme orthopädischer Schuhe und Prothesen. Diese Leistungen werden mit jeweils 37,78 Euro vergütet. Die Dokumentation erfolgt auf der Rechnung, eine gesonderte Berichtspflicht ist nicht erforderlich.
Schmerztherapeutische Leistungen
Auch die zum 1. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen schmerztherapeutischen Gebührenpositionen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ werden erhöht. Die jährliche Genehmigungspflicht entfällt künftig.
Anpassungen bei der Psychotherapie
Die Gebühren für die psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 1. Juli ebenfalls um 4,41 Prozent.
Zur Steigerung und Sicherung der Behandlungsqualität bei Gruppentherapie ist eine Erhöhung des Abrechnungsanteils von 50 Prozent auf 75 Prozent je Teilnehmer bezogen auf die Gebühr P 28 vorgesehen.
Die Abrechnung setzt die fachliche Befähigung für Gruppenpsychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte) voraus und ist auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers nachzuweisen.
Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zum 1. Juli 2025 am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung teilnehmen, ist eine Übergangszeit für den Nachweis für ein Jahr nach Anforderung vorgesehen.
Änderung mehrerer Formtexte
Ferner ändern sich ab Juli die Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520, die auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu finden sind.
Ein Fall für die Unfallversicherung
Die medizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei Berufskrankheiten gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist Sache der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wird aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert und hat die Aufgabe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Dabei unterscheidet sich das System zum Teil deutlich von dem der gesetzlichen Krankenversicherung. So ist zwar jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verpflichtet, Unfallverletzte im Rahmen der Erstversorgung zu behandeln. Aber die Koordination der Betreuung sowie die besondere Heilbehandlung dürfen nur Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte übernehmen, die von der Unfallversicherung dafür bestellt werden.