Praxisnachricht
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Biomarker-Tests auch bei Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten

Bei Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten dürfen künftig Biomarker-Tests zur Entscheidung über eine Chemotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die Details festgelegt.

Biomarkerbasierte Tests analysieren die Genaktivität von Brustkrebszellen und berechnen mithilfe eines Algorithmus das individuelle Rückfallrisiko. Sie sollen insbesondere bei unklaren Fällen helfen, die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie zu unterstützen.

In der ambulanten Versorgung durften Genexpressionstests bislang nur bei Patientinnen eingesetzt werden, deren Brustkrebs bestimmte Eigenschaften aufweist – eine Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron, kein nachgewiesener Wachstumsfaktor und kein Befall der Lymphknoten.

Neue Erkenntnisse

Die Auswertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ergab nun, dass die biomarkerbasierten Tests auch bei Patientinnen mit bis zu drei befallenen Lymphknoten (N1-Gruppe) einen Nutzen aufweisen. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Tests auch in diesen Fällen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.

Der patientenrelevante Nutzen wurde durch eine Studie belegt, die ausschließlich den Test Oncotype DX® untersucht hat (RxPONDER-Studie). Deshalb darf alleinig dieser Test bei Patientinnen mit Lymphknotenbefall zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Für Patientinnen ohne Lymphknotenbefall bleiben weiterhin auch die anderen drei Tests erstattungsfähig (EndoPredict®, MammaPrint®, Prosigna®).

Besonderheiten für prämenopausale Frauen

Der G-BA hat außerdem festgelegt, dass für prämenopausale Frauen die vier Tests künftig nur noch dann zulässig sind, wenn eine Ovarial-suppression, zum Beispiel medikamentöse Unterdrückung der Eierstockfunktion, geplant oder bereits eingeleitet wurde.

Bei allen anderen prämenopausalen Patientinnen dürfen die Tests künftig nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant durchgeführt werden.

Ministerium prüft Beschluss

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft den Beschluss innerhalb von zwei Monaten. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten, ob der EBM anzupassen ist. Die PraxisNachrichten werden informieren, sobald dies erfolgt ist und die Leistung für die neue Patientinnengruppe abrechenbar ist.

Zur Information betroffener Frauen bietet der G-BA das Merkblatt „Biomarkerbasierte Tests beim frühen Brustkrebs“ an. Es umfasst zwei Seiten und steht auf der Internetseite des G-BA bereit.

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