Praxisnachricht
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Fraktursonografie bei Kindern ab Oktober neu im EBM

Bei Kindern mit Verdacht auf einen Knochenbruch im Ober- oder Unterarm können Ärzte ab Oktober eine Fraktursonografie durchführen. Hierfür hat der Bewertungsausschuss die neue Gebührenordnungsposition 33053 in den EBM aufgenommen.

Die Leistung ist mit 103 Punkten (12,77 Euro) bewertet und wird zunächst extrabudgetär vergütet. Die Fraktursonografie kann bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten erfolgen.

Die Gebührenordnungsposition 33053 kann von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie sowie von Fachärztinnen und Fachärzten des Gebiets Chirurgie mit einer entsprechenden Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgeführt und abgerechnet werden. 

Die Fraktursonografie ist ein bildgebendes Verfahren zum Ausschluss und zur Diagnosestellung von Frakturen. Sie bietet eine strahlenfreie Alternative zur Röntgendiagnostik und kann daher dazu beitragen, den Einsatz ionisierender Strahlung in der Frakturdiagnostik zu reduzieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Leistung in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) aufgenommen (die PraxisNachrichten berichteten).

Übergangsmöglichkeit bis zur Anpassung der QS-Vereinbarung

Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, hatte der G-BA in seinem Beschluss auch die künftigen Anforderungen an die Qualitätssicherung festgelegt. Diese betreffen vor allem die Dokumentation sowie die ärztliche Qualifikation (siehe Infokasten).

Bis die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik angepasst ist, kann die KV befristete Genehmigungsbescheide unter Bezugnahme auf die Vorgaben in der MVV-Richtlinie erteilen.

Armfraktursonografie bei Kindern: Anforderungen zur Qualitätssicherung

Fachliche Qualifikation

Die Methode darf nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie sowie von Fachärztinnen und Fachärzten des Gebiets Chirurgie durchgeführt werden. Entsprechend der (Muster-) Weiterbildungsordnung 2018 sind die Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie dem Gebiet Chirurgie zugeordnet.

Genehmigung

Um die Fraktursonografie bei Kindern durchzuführen und abzurechnen, müssen Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung einholen. Das Genehmigungsverfahren wird in der Qualitätssicherungsvereinbarung Ultraschalldiagnostik geregelt.

Fortbildung

Ärztinnen und Ärzte müssen über nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung und Befundung der Sonografie von Frakturen der langen Röhrenknochen der oberen Extremitäten verfügen. Die fachliche Qualifikation kann auch durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden erfolgen.

Die konkreten Anforderungen werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung Ultraschalldiagnostik festgelegt.

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Weitere Informationen

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Rechtsgrundlagen

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