Impfen mit Sicherheit – KBV ruft zur Grippeschutzimpfung in Praxen auf und stellt Infomaterialien bereit
Die Impfquoten für die Grippeschutzimpfung bei Risikogruppen seien in Deutschland nach wie vor zu niedrig, erklärte Hofmeister. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts waren in der Saison 2023/2024 lediglich rund 38 Prozent der über 60-Jährigen gegen Grippe geimpft. Die Zielimpfquote, auf die sich die Weltgesundheitsorganisation und die Europäische Kommission geeinigt hatten, liegt bei 75 Prozent. „Impfen kann Leben retten. Vor allem Risikogruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und Immungeschwächte sollten sich impfen lassen“, betonte der KBV-Vizechef.
Hofmeister: Impfen ist ärztliche Kernaufgabe
Hofmeister sprach sich in diesem Zusammenhang entschieden gegen eine Ausweitung von Impfungen in Apotheken aus: „Impfen gehört in die Praxis – schon allein unter dem Aspekt der Patientensicherheit. Denn Impfen ist weit mehr als nur die Injektion an sich, sondern umfasst auch die Impfaufklärung, die Anamnese, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie das Beherrschen von Notfallmaßnahmen.“
Voraussetzung hierfür sei eine entsprechende ärztliche Aus- und Weiterbildung, über die Apotheker nicht verfügten, betonte er und fügte hinzu: „Impfen ist eine der Kernaufgaben der Ärztinnen und Ärzte, die sie jährlich millionenfach erfüllen. Umfassende Impfbefugnisse für Apotheken, wie sie das Bundesgesundheitsministerium offenbar plant, gefährden die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.“
Steiner fordert Abschaffung der Regresse
„Die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen impfen mit Sicherheit für Patientinnen und Patienten, und zwar Tag für Tag“, bekräftigte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Wer die Impfquoten steigern wolle, müsse aber endlich das Impfhindernis Regress abschaffen. Die KBV fordert seit Jahren die Streichung des Paragrafen 106b Absatz 1a im SGB V. Danach droht Ärztinnen und Ärzten ein Prüfverfahren mitsamt Regress, wenn die bestellte Menge an Influenza-Impfstoff über der verbrauchten Menge liegt.
KBV bietet Plakat, Infokarte und Video
Die KBV stellt unter dem Motto „Grippe? Kann ich mir nicht leisten. Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis.“ ein Praxisplakat zur Verfügung. Ergänzend gibt es eine Infokarte für die Auslage im Wartezimmer sowie ein Video zur Grippeimpfung fürs Praxis-TV. Eine Praxisinformation fasst zudem alles Wichtige für Ärzte und Praxisteams zusammen (siehe Infokasten).
Grippeimpfstoff für Saison 2025/2026
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Impfung im Herbst als Standardimpfung für Menschen ab 60 Jahren sowie als Indikationsimpfung bei bestimmten Personengruppen, zum Beispiel Schwangere und Immundefiziente. Verwendet werden soll ein Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination.
Impfstoffe für Personen ab 60 Jahren
Ab der aktuellen Grippe-Saison 2025/2026 kann bei Personen ab 60 Jahren neben dem Influenza-Hochdosis-Impfstoff auch ein MF-59-adjuvantierter Impfstoff zum Einsatz kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte Ende 2024 die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst und damit eine Empfehlung der STIKO umgesetzt. Nur wenn keiner dieser Impfstoffe verfügbar oder die Gabe aus medizinischen Gründen nicht möglich ist – beispielsweise aufgrund erhöhter Reaktogenität bei vorherigen Impfungen – darf auch der inaktivierte Standard-Influenzaimpfstoff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verabreicht werden.
Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält der Hochdosis-Impfstoff die vierfache Antigenmenge, die bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken soll. Beim MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff soll die Adjuvantierung die Wirksamkeit des Impfstoffes steigern und das Immunsystem anregen, stärker und länger zu reagieren.
Gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 möglich
Die STIKO empfiehlt eine Influenza-Impfung insbesondere für Menschen, die ein besonders hohes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza oder von COVID-19 haben.
„Besteht eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Grippe als auch gegen COVID-19, können laut STIKO-Empfehlung auch beide Impfstoffe am gleichen Impftermin verabreicht werden“, sagte Steiner. Die erste Auslieferung des neuen, an die Omikron-Variante LP.8.1 angepassten mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer sei diese Woche erfolgt. Allerdings stelle der Bund nach wie vor keine Einzeldosen des COVID-19-Impfstoffs bereit. „Völlig unverständlich – darauf warten die Praxen nun schon seit Jahren. Die Mehrdosenbehältnisse sorgen für einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand“, kritisierte Steiner.
Materialien zur Grippeschutzimpfung auf einen Blick
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KBVGrippe? Kann ich mir nicht leisten. (50 Stück) (PDF)- Top-Thema
- Publikation
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KBVGrippe? Kann ich mir nicht leisten. (PDF)- Top-Thema
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Grippeschutzimpfung (PDF)- Top-Thema
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Gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 und Influenza
Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) können COVID-19-Impfungen und die Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) gleichzeitig erfolgen.
Dies gilt insbesondere für die Influenza-Impfung, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht. In diesem Fall soll die Injektion jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Die STIKO weist darauf hin, dass eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen besonders wichtig sei.
Auch Empfehlung für Pneumokokken-Impfung
Im Rahmen der Influenza-Impfung sollte laut STIKO bei entsprechender Indikation auch an die Schutzimpfung gegen Pneumokokken gedacht werden. Denn bei Influenza-Erkrankungen könne es gehäuft zu Sekundärinfektionen mit Pneumokokken kommen.
Zeitgleiche Gabe mit proteinbasierten RSV-Impfstoffen
Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV – besteht, kann die Influenza-Impfung nach Angaben der STIKO gleichzeitig mit den proteinbasierten RSV-Impfstoffen verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Zur Koadministration des mRNA-RSV-Impfstoffes mit der saisonalen Influenza-Impfung liegen laut STIKO noch keine Daten vor. Bei anderen mRNA-Impfstoffen wie den COVID-19-Impfstoffen wurden bisher jedoch keine schwerwiegenden Unverträglichkeiten bei der Koadministration mit der Influenza-Impfung beschrieben. Für weitere Informationen sind die jeweiligen Fachinformation zu berücksichtigen.