Hausärzte erhalten jetzt fast alle Leistungen voll vergütet
„Mit der Entbudgetierung bekommen die hausärztlichen Praxen viele ihrer Leistungen endlich vollständig bezahlt“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Damit sei eine zentrale Forderung der Ärzteschaft zumindest teilweise erfüllt. „Die hausärztliche Entbudgetierung kann nur ein erster Schritt sein“, fuhr er fort. Nun müssten schnellstens die Fachärzte folgen.
Alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 sowie Hausbesuche
Die Entbudgetierung betrifft alle allgemeinen hausärztlichen Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (Gebührenordnungsposition 01410 bis 01413 sowie 01415). Sie werden ohne Mengenbegrenzung zum EBM-Preis bezahlt. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Zur Finanzierung der Leistungen wird es die sogenannte Hausarzt-MGV geben. Darin befindet sich quasi das Geld, das zuvor in der MGV für die Leistungen enthalten war, die nunmehr ohne Budgetierung bezahlt werden. Reichen diese Finanzmittel nicht aus, haben die Krankenkassen Ausgleichszahlungen zu leisten.
Die KBV hatte wiederholt die vorherige Bundesregierung ermahnt, ihre Ankündigung, die Budgets in der hausärztlichen Versorgung abzuschaffen, einzulösen. Kurz vor seiner Auflösung hat der alte Bundestag im Februar mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz die Entbudgetierung beschlossen.