HIV-Präexpositionsprophylaxe wird weiterhin extrabudgetär vergütet
Die Verlängerung betrifft im EBM die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01920 bis 01922 für Beratung, Einleitung und Kontrolle der HIV-Präexpositionsprophylaxe, die GOP 01930 bis 01936 für damit zusammenhängende Laborleistungen sowie die GOP 32850 für den Nukleinsäurenachweis von HIV-Ribonukleinsäure (HIV-RNA).
Die genannten GOP werden somit bis 31. Dezember 2027 nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Bis zum 30. September 2027 will der Bewertungsausschuss die Leistungsmengenentwicklung erneut prüfen und über die weitere Finanzierung der gesetzlichen Leistung entscheiden.
Gesetzlicher Anspruch auf HIV-Präexpositionsprophylaxe
Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe ist eine vorbeugende Maßnahme, bei der HIV-negative Personen ein Medikament einnehmen, um sich vor Ansteckung mit dem HI-Virus zu schützen – also bevor sie möglicherweise mit dem Virus in Kontakt kommen.
Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko haben ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge (§ 20j SGB V).