Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Vertraulicher Erstattungspreis

Steiner: Ärzte verantworten nicht den verhandelten Preis

Arzneimittel mit einem sogenannten vertraulichen Erstattungspreis können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert betrachtet werden. Eine entsprechende Empfehlung haben KBV und GKV-Spitzenverband in die Rahmenvorgaben Arzneimittel für das Jahr 2026 aufgenommen.

Die Verordnungen unterliegen demnach auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot, doch soll es den Vertragspartnern auf Landesebene möglich sein, den Einsatz dieser Medikamente im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu betrachten. Dies kann beispielsweise durch Zielquoten oder Wirkstoffvereinbarungen an Stelle kostenbezogener statistischer Prüfungen erfolgen. 

Nötig geworden war eine solche Vorgabe, weil für Medikamente mit vertraulichem Erstattungspreis die Verordnungskosten, die den Krankenkassen tatsächlich entstehen, für Ärztinnen und Ärzte nicht ersichtlich seien, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview. Für die Praxen sei das „eine Black Box“. Sie könnten deshalb in der Konsequenz auch nicht mehr für die Wirtschaftlichkeit dieser Verordnungen haftbar gemacht werden. Aus Sicht der KBV müssen diese Arzneimittel folglich bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt oder herausgenommen werden.

Die KBV habe in einem ersten Schritt erreicht, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf Landesebene Medikamente mit vertraulichem Erstattungspreis nicht in die kostenbezogenen Auffälligkeitsprüfungen einbeziehen müssten, sagte das KBV-Vorstandsmitglied. Beide Seiten könnten stattdessen beispielsweise Zielquoten vereinbaren. Sollten sie der Empfehlung von KBV und GKV-Spitzenverband nicht folgen und die Arzneimittel doch in kostenbezogene Auffälligkeitsprüfungen einbeziehen, „dann sollten auf alle Fälle die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden, die den Krankenkassen entstehen.“ 

Steiner stellte klar, dass die Ärzte den indikationsgerechten und evidenzbasierten Einsatz verantworten könnten, nicht jedoch den verhandelten Preis. Das jetzt erzielte Ergebnis könne deshalb nur ein „erster Schritt in die richtige Richtung“ sein. 

Bislang nur ein Medikament mit vertraulichem Erstattungspreis

Seit Inkrafttreten des Medizinforschungsgesetzes (MFG) im vergangenen Jahr können der GKV-Spitzenverband und Arzneimittelhersteller einen vertraulichen Erstattungspreis vereinbaren. Das MFG hat nach Aussage der Bundesregierung das Ziel, die Rahmenbedingungen für innovative medizinische Forschung in Deutschland zu verbessern. Dazu gehört unter anderem die bis Ende Juni 2028 befristete Möglichkeit, vertrauliche Erstattungsbeträge bei neuen Arzneimitteln zu vereinbaren. 

Bislang gilt ein vertraulicher Erstattungspreis einzig für das Antidiabetikum Mounjaro des Pharmakonzerns Eli Lilly. KBV-Vorstandsmitglied Steiner hält es nicht für ausgeschlossen, dass in Zukunft weitere Medikamente mit vertraulichem Erstattungspreis auf den Markt kommen. „Es ist durchaus möglich, dass weitere Hersteller diesem Beispiel folgen werden.“

  • Datum:
  • , Dauer: 03 Minuten 16 Sekunden
Vertrauliche Erstattungspreise bei Arzneimitteln: Black Box für Arztpraxen

Weitere Informationen

link-allgemein

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter