Häusliche Krankenpflege richtig verordnen: Serviceheft für Praxen neu aufgelegt
Ärztinnen und Ärzte können seit etwas mehr als einem Jahr mehr Verantwortung auf die Pflegefachkräfte übertragen und dazu eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen. In diesem Fall machen sie bei der Verordnung kenntlich, dass die Pflegefachkraft bei bestimmten Leistungen die Dauer und Häufigkeit selbst bestimmen kann.
Wissenswertes zur Blankoverordnung
Für die Blankoverordnung hatten der Gemeinsame Bundesausschuss die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie angepasst und die KBV zusammen mit dem GKV-Spitzenverband das Verordnungsformular (Muster 12) entsprechend geändert. Die Blankoverordnung ist nur für bestimmte Maßnahmen möglich, zum Beispiel bei der Kompressionsbehandlung oder der akuten Wundbehandlung. In dem Fall können Ärztinnen und Ärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer an die Pflegefachkraft übertragen.
Wissenswertes zur Blankoverordnung findet sich jetzt auch in dem aktualisierten Serviceheft „Häusliche Krankenpflege“. Das Heft bietet einen Überblick über das breite Spektrum von Möglichkeiten häuslicher Krankenpflege. Dazu gehören Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie Wundversorgung, die Grundpflege wie das Duschen und die hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel das Einkaufen und Kochen.
Eine Übersicht veranschaulicht, was häusliche Krankenpflege alles leisten kann, welche Formen kombiniert werden können und für wie lange Ärztinnen und Ärzte sie verordnen können. Ärztinnen und Ärzte erfahren außerdem, was sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars (Muster 12) beachten sollten.
Darüber hinaus enthält das Heft Informationen zur Genehmigung der Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse und zur Zusammenarbeit von Arztpraxen mit Pflegediensten. Auch Unterschiede zur häuslichen Pflege zulasten der gesetzlichen Pflegeversicherung werden erläutert.
Fünf Beispiele aus der Praxis
In fünf Praxisbeispielen wird jeweils ein Fall kurz geschildert und auf die Begründung der Verordnung eingegangen. So geht es beim ersten Beispiel um die Medikamentengabe, Kompressionstherapie und Körperpflege.
Ein weiteres Beispiel betrifft die Symptomkontrolle bei einer Palliativpatientin, die Vertragsärzte bereits seit 2017 im Rahmen häuslicher Krankenpflege verordnen können. Auch die psychiatrische häusliche Krankenpflege ist Thema eines Praxisbeispiels.
Das Serviceheft „Häusliche Krankenpflege“ erschien erstmals 2019. Das aktualisierte Heft umfasst 24 Seiten und steht als Webversion bereit. Über die Warenkorb-Funktion können Praxen das Heft als gedrucktes Exemplar kostenfrei bestellen.
Häusliche Krankenpflege
(PDF)