Ausländische Ärzte: KBV begrüßt schnellere Anerkennung und fordert kürzere Fristen
Der Fachkräftebedarf wird allein mit Blick auf die demographische Entwicklung zukünftig steigen. Daher begrüßt die KBV Maßnahmen, die im Rahmen der Anerkennungsverfahren eine Beschleunigung der Verfahren bewirken, wobei Versorgungsqualität und -sicherheit gewährleistet bleiben müssen.
Die vertragsärztliche Perspektive ist dabei die Umsetzung in den Praxen. Dies betrifft zum einen die Verfahren: Die Kassenärztlichen Vereinigungen genehmigen die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten mit Berufserlaubnis nach der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (insbesondere § 32 Ärzte-ZV) i.V.m. den einschlägigen Aus- und Weiterbildungsordnungen. Zum anderen geht es um das tätig werden in den Praxen selbst. Praxisinhaber und (potenziell) Beschäftigte sollen sich schnell Klarheit über die Anforderungen verschaffen können, um geplante Tätigkeitseinstiege auch umzusetzen.
Daher sollten der Ordnungsrahmen und die Verknüpfungen zu weiteren Rechtsnormen bundesweit mindestens vergleichbare Verhältnisse ermöglichen. Sie sollten zudem klar und transparent gefasst sein, um regional entsprechend schlanke Verfahren aufsetzen und vertragsärztliche Praxen klarinformieren zu können.
In diesem Zusammenhang wird allerdings angemerkt, dass die Verfahrensdauern in den einzelnen Kammerbezirken auf die im Referentenentwurf vorgeschlagene Weise noch nicht angeglichen werden können. Aus Sicht der KBV erscheint es notwendig, hier einen Weg zu finden, der eine bundesweit verlässliche Verfahrensdauer gewährleistet. Insofern regt die KBV an, hier entsprechende Verfahrensfristen vorzugeben.
Ein ergänzender Hinweis betrifft mögliche Fachkräfte-Anwerbeverfahren im Rahmen gesteuerter Zuwanderung. Werden in diesem Zusammenhang flankierende Programme und Maßnahmen aufgesetzt, sollte der vertragsärztliche Bereich künftig stärker berücksichtigt.