Hofmeister: „Ich warne die Politik davor, das Gesundheitswesen nur als Kostenfaktor zu sehen“
„Ich habe es oft gesagt, aber ich wiederhole es hier gerne noch einmal ganz deutlich: Aus meiner Sicht gibt es im hausärztlichen Honorar oder im hausärztlichen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) keine Luft, keinen Spielraum für relevante Umverteilung“, warnte Hofmeister. Das Gesetz sei jetzt so, wie es ist und man müsse damit arbeiten. Der inzwischen vorgelegte erste Entwurf des GKV-Spitzenverbandes hierzu bestätige auf erschreckende Weise, wovor man gewarnt habe. „Unser Ziel bei den Verhandlungen im Bewertungsausschuss zu den neuen Pauschalen – die, und das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen, nicht von der KBV gefordert wurden, weil sie unter der Maßgabe der Kostenneutralität nur neue, schärfere Regeln bei gleichem Geld schaffen –, unser Ziel muss nun sein, dafür zu sorgen, dass durch die gesetzlich vorgegebene Umverteilung die hausärztliche Praxislandschaft nicht chaotisiert wird“, sagte der KBV-Vize.
Nach einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses aus der vergangenen Woche, bleibe unklar, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig den gesetzlich vorgeschriebenen Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung finanzieren sollen, für den bislang Geld aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung entnommen wurde. Hofmeister: „Hierzu fehlt eine eindeutige gesetzliche Regelung, weshalb der GKV-Spitzenverband verlangt hat, dass die Hausärzte die Sicherstellungsmaßnahmen künftig über einen Honorarabzug finanzieren sollen.“ Alle Beteiligten einschließlich des Bundesgesundheitsministeriums sähen hier eine gesetzliche Regelungslücke. „Bislang war man aber nicht gewillt, diese zu beseitigen. Wir fordern hier weiterhin dringend eine gesetzliche Klarstellung!“, so Hofmeister.
Der KBV-Vize appellierte: „Ich warne die Politik davor, das Gesundheitswesen nur als Kostenfaktor zu betrachten. Vielmehr ist es eine Investition – eine Investition in die Gesundheit der Menschen, in soziale Sicherheit, in sichere Arbeitsplätze und damit letztendlich in die Resilienz unserer Gesellschaft und unseres Landes. Deshalb wäre eine Finanzierung ausschließlich nach Kassenlage der falsche Weg.“
Auch beim Thema Patientensteuerung nahm der KBV-Vize die politisch Verantwortlichen in die Pflicht: „Es wird mit der Politik zu besprechen sein, was Steuerung kann und was angesichts der Zahlen und Fakten in der Versorgung und der demografischen Entwicklung wirklich dringend erforderlich ist.“ Hofmeister konstatierte, dass es der Goldstandard sei und bleibe, dass ein Patient eine feste Praxis als Ansprechpartnerin habe. „Und zwar in der Regel eine hausärztliche oder bei Kindern und Jugendlichen auch eine kinderärztliche Praxis“, konstatierte Hofmeister. Grundsätzlich sei die Steuerung eines Patienten hausärztliche Kernaufgabe. „Denn was bedeutet eine echte Steuerung? Sie bedeutet behandeln und vermitteln, beraten und übersetzen, nicht nur auf ein einzelnes Krankheitsbild bezogen, sondern umfassend. Sie bedeutet Therapiebegleitung und, ja, Lebensbegleitung“, so Hofmeister.
Ob Steuerung unter dem Label der Hausarztzentrierten Versorgung im Selektivvertrag oder im Kollektivvertrag stattfinde, sei nicht der entscheidende Punkt. Beides gehe, da es sich um dieselben Ärztinnen und Ärzte und dieselben Praxen handeln würde. Entscheidend sei: „Beides muss sich im selben Umfang an der Finanzierung der gesetzlichen Pflichtaufgaben aus dem SGB V beteiligen, wie zum Beispiel Notdienst, Förderung der Weiterbildung et cetera. Das muss im Übrigen ohnehin und generell für alle Leistungen, die im Rahmen der ambulanten Versorgung im SGB V erbracht werden, gelten. Hier muss gesetzlich nachgebessert werden.“