Pflege-Gesetz: „Integrierte Versorgungsmöglichkeiten fördern“
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass – so heißt es im aktuellen Gesetzentwurf – nach ärztlichem Ermessen in besonderen Fällen davon abgesehen werden darf, Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Das soll explizit für alle Altersgruppen gelten, wenn zum Beispiel erhebliche therapeutische Gründe gegen einen Eintrag sprechen. Bislang hatten wir eine solche Regelung nur für unter 15-Jährige in einer mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmten KBV-Richtlinie vorsehen können.
Es muss jedoch vermieden werden, dass die Regelungen, die Patienten schützen sollen, durch ein Einstellen von Abrechnungsdaten konterkariert werden. Daher sollten ergänzende Regelungen getroffen werden, nämlich dahingehend, dass die Krankenkassen Abrechnungsdaten in die ePA nur so übermitteln können, dass ausschließlich der Versicherte selbst diese einsehen kann. Zudem sprechen wir uns dafür aus, dass Versicherte ab dem 15. Lebensjahr ausschließlich selbst Zugriff auf ihre ePA haben und dass durch die Krankenkassen Abrechnungsdaten erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres eingestellt werden dürfen.
Grundsätzlich richtig sind auch die gesetzlichen Klarstellungen, die zur Rechtssicherheit bei der Gestaltung des vertragsärztlichen Notdienstes führen. Allerdings halten wir es nicht für zielführend, die Notdienstregelungen im Satzungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen anzusiedeln. Die Folge wäre ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand. Außerdem ist aus unserer Sicht eine weitere gesetzliche Klarstellung – analog zum Rettungsdienst im SGB IV – erforderlich für diejenigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die nicht dem vertragsärztlichen Bereich angehören und sich freiwillig im Rahmen des Not- bzw. Bereitschaftsdienstes engagieren.
Insgesamt unterstützen wir die Intention des Gesetzgebers, mit Blick auf den demografischen Wandel den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen anzugehen. Aus Sicht der KBV ist es wichtig, keine neuen und entbehrlichen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen. Gefördert werden sollten daher vor allem integrierte Versorgungsmöglichkeiten.“