Umstellung der TI-Verschlüsselung: Übergangsregelung für eHBA gefunden

Für die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens der Telematikinfrastruktur (TI) müssen alle Komponenten entweder getauscht oder aktualisiert werden – ein riesiger Aufwand für Praxen und Industrie. Beim elektronischen Heilberufsausweis war die Situation besonders kritisch, da es hier technische Probleme bei einem Hersteller gab. Die KBV konnte nun eine Übergangsregelung durchsetzen. Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV, erläutert die Hintergründe und gibt einen wichtigen Hinweis an die Praxen.

Textfassung des Videos

Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV:

Es gibt eine Übergangslösung für die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens?

Es gibt eine Übergangsregelung, dass elektronische Heilberufsausweise und Praxisausweise, also SMCB-Karten, mit RSA-Verschlüsselung noch ein halbes Jahr länger genutzt werden können, bis 30.06.2026. Wir hatten uns bereits im Mai diesen Jahres an die Gematik gewandt und haben deutlich gemacht, dass wir realistischerweise einen Austausch aller von zigtausend TI-Komponenten bis Jahresende nicht für möglich halten. In den letzten Wochen wurde dann sehr deutlich, dass dieser massenhafte Austausch unmöglich war oder nicht mehr möglich war. Insofern haben wir uns bei allen Beteiligten und auf allen Ebenen für eine Fristverlängerung eingesetzt, zuletzt auch bei der Bundesnetzagentur und um eine Entscheidung bis Mitte November gebeten, weil wir andernfalls wieder auf Papierverfahren, vor allem bei der Verordnung von Medikamenten, hätten umstellen müssen. Es ist gut jetzt, dass diese Fristverlängerung gewährt ist, weil dadurch natürlich auch bürokratisches Chaos und Versorgungschaos, vor allem zum Jahreswechsel, verhindert werden kann und eine Rückkehr zum Papierrezept konnte wirklich nicht die Lösung sein.



Gilt das auch für die RSA-Konnektoren?

Nein, die gilt ausdrücklich nicht für die Konnektoren und zwar für all jene Konnektoren, sind ältere Konnektoren, die nur dieses RSA-Verfahren, Verschlüsselungsverfahren bisher leisten. Insofern müssen diese Konnektoren zum 31.12. getauscht werden, ansonsten ist die Praxis nicht mehr an die TI angebunden. Es gibt einige Hersteller, die entsprechende automatische Hinweisfelder in die PVS-Systeme aufgenommen haben, andere Hersteller haben das so umgesetzt, dass eine manuelle Prüfung der Komponenten möglich ist. Deshalb sind die Praxen jetzt aufgerufen, diese Konnektoren zu tauschen, auf diese Hinweisfelder zu achten, auf ihre Dienstleister vor Ort zuzugehen und das gilt natürlich umgekehrt auch für die Hersteller, dass sie auf ihre Kunden zugehen und die Praxen nochmals darauf aufmerksam machen, dass dieser Wechsel zum 31.12. notwendig ist.



Warum ist die Übergangslösung trotzdem wichtig

Also wir haben nach wie vor zigtausend Komponenten in den Praxen, in den Apotheken und die Gematik geht im Moment davon aus, dass noch mehr als 30.000 Heilberufsausweise eingesetzt werden, die ausgetauscht werden müssen. Insofern wurde jetzt quasi in letzter Sekunde diese Entscheidung getroffen und es konnte abgewandt werden, dass wir tatsächlich auf ein Papierverfahren wieder hätten umsteigen müssen und das hätte aus unserer Sicht einen erheblichen Schaden für die Digitalisierung und natürlich auch für die Patientenversorgung bedeutet.



Wie bewerten Sie denn die Digitalisierung im Gesundheitswesen?

So wie bisher kann das nicht weitergehen. Wenn wir auf die letzten Jahre zurückschauen, dann hat man eindeutig gesehen,die Praxen haben mit viel Eigenengagement und auch eigenen Mitteln alles umgesetzt, was umgesetzt werden musste und dabei sind sie auf unglaubliche Hindernisse gestoßen. Zum Beispiel haben sich elektronische Gesundheitskarten an Wollpullovern elektrostatisch aufgeladen und die Praxis-IT zum Absturz gebracht. Wir hatten automatische Updates in der TI, die die TI zum Absturz gebracht hat. Wir haben im Moment eine instabile und das ist nicht akzeptabel, eine instabile TI, die die Befüllung der elektronischen Patientenakte verhindert und jetzt kam noch das ganze Umstellungsverfahren von RSA zu ECC parallel zu der Einführung der elektronischen Patientenakte hinzu.

Die Praxen haben es mit einer fehlerhaften und instabilen Technologie zu tun. ist auch sehr kompliziert und komplex, diese Technologie und im Moment muss man einfach feststellen, dass sie die Praxen bei der Versorgung mehr behindert, als dass sie die Praxen unterstützt und das vor allem bei denjenigen, die tagtäglich die Patientenversorgung und inzwischen auch digital vernetzt am Laufen halten. Hier muss sich einiges ändern, die Digitalisierung muss mehr Nutzen stiften und auch dieses Versprechen, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten, dieses Versprechen muss sie erfüllen.