Wirtschaftlichkeitsprüfung neu geregelt
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Was müssen Praxen zum neuen Beschluss wissen?
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV: „Im TSVG war angelegt, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung neu strukturiert wird. Leider war im TSVG die Formulierung derart, dass wir sehr harte Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dazu hatten. Wir können aber berichten, dass es erfolgreich verlaufen ist, und es gibt deutliche Veränderungen. Die wichtigste Veränderung ist, dass wir den Regress-Zeitraum von vier auf zwei Jahre reduzieren konnten. Das heißt, die Kassen müssen sehr viel schneller und zeitnäher prüfen und Anträge stellen, was es den Kolleginnen und Kollegen leichter macht, dann auch reagieren zu können.“
Und bei der Höhe der möglichen Nachforderungen?
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV: „Ein zweiter, ganz entscheidender Punkt ist, dass der Regress bei einer unwirtschaftlichen Verordnung nicht gegen Null gerechnet wird, also die komplette Differenz durch die Kolleginnen, die Kollegen zu erstatten sind, sondern es wird gerechnet gegen ein übliches Medikament. Nur das Delta kann überhaupt als Regressforderung in Frage kommen. Die Regelung gilt rückwirkend für Einzelverordnungen ab 11. Mai 2019 und für die jahresbezogene Richtgrößenprüfung gilt sie bereits ab dem 1. Januar 2019.“
Wie bewerten Sie dieses Ergebnis?
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV: „Das TSVG ist die Grundlage dafür. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Damoklesschwert der Richtgrößen oder überhaupt der Regresse für Kolleginnen und Kollegen wirklich schwer zu ertragen ist und Praxen immer wieder in große Sorgen stürzt. Es gab keine politische Bereitschaft, das Instrument des Regresses komplett abzuschaffen. Aber es ist wesentlich im Sinne von Ärztinnen und Ärzten jetzt beeinflusst worden. Und die harten Verhandlungen haben sich hier gelohnt. Wir hätten natürlich am liebsten gar keine Regresse mehr und keine Richtgrößenprüfungen mehr. Selbstverständlich bleibt das unsere Forderung. Aber nochmal: Das jetzt Erreichte ist ein ganz großer Schritt, fast schon ein Paradigmenwechsel in diesem Bereich und sollte maßgeblich auch zu einer Entlastung der Praxen beitragen. Es gab in der Politik bei niemand, in keiner Partei Zeichen, dass eine komplette Abschaffung denkbar wäre. Unser Augenmerk liegt weiterhin darauf, die Umstände, die Rahmenbedingungen so zu machen, dass man bei normalem Arbeiten überhaupt nicht davon betroffen sein sollte.“
Regresse aufgrund von nicht wirtschaftlichen Verordnungen belasten Arztpraxen. Neue Regelungen sollen das nun ändern. Die kürzlich beschlossenen Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen Ärztinnen und Ärzte sowohl bei der Kostenhöhe als auch bei der Verfahrensfrist entlasten. Die Einzelheiten erklärt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.