Unsere Aufgaben

Zu den vielen Besonderheiten Deutschlands zählt auch das Gesundheitswesen: Einiges läuft hier anders als anderswo. Wie und warum, das erklärt dieses Video kurz und knapp anhand der ambulanten Versorgung durch die Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung.
Interessenvertretung
Die KBV nimmt die Interessen der über 189.000 freiberuflichen, ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten wahr. Sie gibt ihnen gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Bundesebene eine Stimme und bringt ihren Sachverstand in die gesundheitspolitische Diskussion und Gesetzgebung ein.
Zum einen setzt die KBV sich dafür ein, dass Freiberuflichkeit, die Wahl des Berufsortes (Niederlassungsfreiheit) und die freie Arztwahl für Patientinnen und Patienten gewahrt bleiben. Zum anderen macht sie sich stark für attraktive und flexible Arbeitsbedingungen in den Praxen. Dazu gehören unter anderem der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance.
Ihren Forderungen für eine angemessene Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen verleiht die KBV regelmäßig in Verhandlungen mit den Krankenkassen Nachdruck: beim Abschluss von Verträgen mit dem GKV-Spitzenverband und in Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, Bundesschiedsamt und Bewertungsausschuss.
Weiterführende Informationen
Versorgung
Die KBV sorgt gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dafür, dass 73 Millionen GKV-Versicherte eine ambulante Versorgung auf höchstem Niveau erhalten. Zudem gewährleisten sie gegenüber den Krankenkassen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.
Eine der zentralen Aufgaben ist also, die Qualität der ambulanten Medizin zu sichern und weiterzuentwickeln. Patientinnen und Patienten können sich zum einen darauf verlassen, dass die erbrachten Leistungen den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.
Zum anderen können sie darauf vertrauen, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, um qualitätsgesicherte Leistungen anbieten zu dürfen.
Einen Überblick über das hohe Versorgungsniveau und die diversen Instrumente der Qualitätssicherung bietet der jährliche Qualitätsbericht, den die KBV erstellt.
Sicherstellung
Die 17 KVen und die KBV haben die Aufgabe, die ambulante, medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten flächendeckend und wohnortnah zu garantieren (Sicherstellungsauftrag).
Hintergrund zum Sicherstellungsauftrag
Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag geht auf Auseinandersetzungen der Ärzteschaft mit den Kassen am Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ärztliches Ziel waren nicht einfach bessere Arbeitsbedingungen oder Honorarerhöhungen, sondern Kollektivverträge mit den Kassen und die freie Arztwahl für die Versicherten.
Mit dem sogenannten Berliner Abkommen wurden 1913 die – damals noch eingeschränkte – freie Arztwahl, der verbriefte Anspruch der Ärzte auf eine in Form und Höhe angemessene Entschädigung sowie die Errichtung von Schiedsinstanzen eingeführt.
Das war die Geburtsstunde der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen. Beide Seiten einigten sich darauf, für die Versorgung der Patienten geradezustehen – gemeinsam, aber mit jeweils eigenen Zuständigkeiten.
Wenn auch noch nicht ausdrücklich erwähnt, war die Sicherstellung in dem Dokument doch implizit enthalten. Die Forderung nach einer organisatorischen Gleichstellung der Ärzte mit den Krankenkassen mündete schließlich in die Gründung der KVen. Im Gegenzug für den Kollektivvertrag hatten die KVen gegenüber den Krankenkassen die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument, um diesen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Denn ein Gesundheitssystem ohne Planung von ärztlichen Kapazitäten läuft Gefahr, dass auf der einen Seite in unattraktiveren Gegenden kein angemessener Zugang zur ärztlichen Versorgung sichergestellt werden kann und sich auf der anderen Seite Ärzte einer Fachgruppe in attraktiveren Gegenden häufen.
Die Bedarfsplanung wird von der KBV mit den Kassen im Gemeinsamen Bundesausschuss in einer Richtlinie geregelt. Die Bedarfsplanungs-Richtlinie beschreibt eine vollumfängliche funktionale Planungssystematik, die regionalen Abweichungsmöglichkeiten Raum lässt.