Er bereitet die Beratungen und Beschlussfassungen vor. Der Ergänzte Bewertungsausschuss beschließt Anpassungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zur Vergütung der Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder Leistungen, die sowohl die vertragsärztliche Versorgung als auch den Krankenhaussektor betreffen.
Hierfür wird der Bewertungsausschuss Ärzte, bestehend aus Mitgliedern der KBV und des GKV-SV, um jeweils drei Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ergänzt.
Ergänzter Erweiterter Bewertungsausschuss
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss wird als Schiedsgremium einberufen, wenn im ergänzten Bewertungsausschuss eine übereinstimmende Beschlussfassung durch GKV-SV, KBV und DKG nicht oder teilweise nicht möglich war. In solchen Fällen wird der ergänzte Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und ein weiteres unparteiisches Mitglied erweitert.