Gremien

Die KBV bringt ihre Kompetenz in unterschiedliche Ausschüsse ein und erfüllt damit satzungsgemäße Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie legt mit fest, welche Leistungen in den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, vertritt die Interessen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Verhandlungen und sitzt bei Entscheidungen unter anderem als Gesellschafterin und Mitglied in Stiftungsräten bei anderen Organisationen im Gesundheitswesen mit am Tisch.

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