Abrechnung und Dokumentation
Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Punkte zur Dokumentation und zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen bereit.
Seit 8. April 2023 ist der Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf COVID-19-Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert. Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Vorgaben in einer COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt. Sie betreffen unter anderem den Leistungsanspruch und die Dokumentation.
Das hat sich bei der Dokumentation, Abrechnung und Vergütung zum 8. April 2023 geändert:
- Die Vergütung für die ärztliche Impfleistung wird zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landesebene verhandelt und festgelegt.
- Die COVID-19-Impfsurveillance wird fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation sind unverändert.
- Für die Abrechnung verwenden Arztpraxen weiterhin die bekannten Pseudonummern. Einige Pseudoziffern sowie das Suffix zur Indikation „Pflegeheimbewohner/in“ sind entfallen (s. Übersicht unten).