Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 28.02.2024

Impfungen gegen SARS-CoV-2

Abrechnung und Dokumentation

Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Punkte zur Dokumentation und zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen bereit.

Dokumentation

Dokumentation im Impfausweis

Ärztinnen und Ärzte dokumentieren die Impfungen wie gewohnt in der Patientenakte sowie im Impfausweis der Patientinnen und Patienten. Dabei müssen die Bezeichnung des Impfstoffs und die Chargenbezeichnung angegeben werden.

Elektronische Schnell-Doku

Für die Schnell-Doku nutzen Praxen weiterhin das Impf-DokuPortal der KBV. Darüber übermitteln sie laut COVID-19-Vorsorge-Verordnung die Daten, die das Robert Koch-Institut für die laufende Beobachtung des Impfgeschehens benötigt. Die Meldung erfolgt auch bei Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ pro Einrichtung.

So nutzen Sie das Impf-DokuPortal

1. Anmelden

  • Geben Sie folgenden Link in Ihren Browser ein: https://impfdoku.kv-safenet.de/impfen/manage/startseite.xhtml
  • Ihr Computer muss dazu mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbunden sein. Denn die Anwendung steht im Sicheren Netz der KVen (SNK) bereit, das Sie über die TI oder einen SNK-Anschluss erreichen.
  • Geben Sie nun Benutzername und Passwort ein.
  • Die Zugangsdaten haben Sie von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.

2. Daten eintragen und absenden

  • Nach der Anmeldung tragen Sie in die Eingabemaske Ihre Daten ein: Fügen Sie für jeden verwendeten Impfstoff die Anzahl der Impfungen ein, die Sie an dem Tag verabreicht haben – jeweils aufgeschlüsselt danach, die wievielte Impfung es für eine Person ist, zum Beispiel die dritte oder vierte. Außerdem ist jeweils die Anzahl der unter 18-Jährigen und der über 60-Jährigen anzugeben. Für Impfungen mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer gibt es ein eigenes Feld, in das Sie die Anzahl der Impfungen eintragen.
  • Klicken Sie nun auf „Daten senden“.
  • Die KBV fasst die Daten bundesweit zusammen und übermittelt sie dem Robert Koch-Institut.

Kurzer Check vor der ersten Doku

Benutzername und Passwort: Haben Sie Ihre Zugangsdaten parat? Dies sind in der Regel dieselben Daten, die Sie für die Anmeldung im Mitgliederportal Ihrer KV und/oder für andere Anwendungen im SNK nutzen, oder Sie haben von Ihrer KV neue Logindaten für das Impf-DokuPortal erhalten. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre KV.

LANR, BSNR und Praxisadresse: Im Portal sind Ihre Lebenslange Arztnummer (angezeigt werden die ersten sieben Stellen Ihrer LANR), Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) und Ihre Praxisadresse meist hinterlegt, sodass Sie diese Daten bei der Doku nicht eingeben müssen. Sind LANR und/oder BSNR nicht korrekt, wenden Sie sich bitte an Ihre KV. Ihre Praxisadresse können Sie über das Feld „Praxisadresse hinzufügen“ oder „Praxisadresse ändern“ selbst bearbeiten.

Abrechnung

Für die Abrechnung der ärztlichen Impfleistung gibt es bundesweit einheitliche Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Darüber werden gleichzeitig Daten erfasst, die das Robert Koch-Institut nach dem Infektionsschutzgesetz zur Beobachtung des Impfgeschehens in Deutschland benötigt.

Diese Verknüpfung ist nicht neu: Auch bei anderen Impfungen werden mit der Abrechnung bestimmte Parameter erfasst, die die Kassenärztlichen Vereinigungen an das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut für die Impfsurveillance weiterleiten.

Das geben Praxen bei der Abrechnung an

Pseudoziffern mit Suffix

Pro Impfstoff gibt es nur eine Pseudoziffer:

  • 88342 für BioNTech/Pfizer XBB.1.5 angepasst
  • 88343 Moderna XBB.1.5 angepasst
  • 88335 für Novavax

Impfungen mit den Kinderimpfstoffen von BioNTech/Pfizer werden – wie auch der XBB.1.5-angepasste Comirnaty-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren – mit der Pseudoziffer 88342 und den entsprechenden Suffixen abgerechnet: erste Impfung 88342A, zweite Impfung 88342B und dritte sowie weitere Impfung 88342R.

Alle Pseudoziffern werden jeweils um Buchstaben (Suffixe) ergänzt, die sowohl die Impfindikation (Allgemein, Beruf) als auch die Art der Impfung (1., 2. oder 3. und weitere Impfung) kennzeichnen.
Die Indikation „Alter“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung automatisch zugesetzt und an das RKI übermittelt.

Zahl der Impfungen: Bei Auffrischimpfungen geben Praxen zusätzlich an, die wievielte COVID-19-Impfung es für die Person ist. Dazu tragen sie in das Feld 5009 nur die Zahl ein. Dabei spielt es keine Rolle mit welchem Impfstoff oder welchen Impfstoffen die Person bereits geimpft wurde. Dies gilt auch, wenn es sich um die erste oder zweite Impfung nach zwei SARS-CoV-2-Infektionen handelt, da diese formal als Auffrischimpfungen gelten.

Beispiel 1: Ein 70-Jähriger mit Erst- und Abschlussimpfung erhält den zweiten Booster; die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl "4" ein.

Beispiel 2: Eine 40-Jährige, die nach der Erstimpfung zwei Mal mit SARS-CoV-2 infiziert war, erhält ihre zweite Impfung als Auffrischimpfung; die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl „2“ ein.

Chargennummer: Die Chargennummer des Impfstoffes wird für alle Impfungen im Feld 5010 erfasst.

Übersicht der Pseudoziffern und Suffixe

Hersteller
Impfstoff
Indikation 1. Impfung 2. Impfung 3. und weitere Impfungen
BioNTech/Pfizer XBB.1.5 angepasst Allgemein 88342A 88342B 88342R
Beruflich 88342V 88342W 88342X
Moderna XBB.1.5 angepasst* Allgemein 88343A 88343B 88343R
Beruflich 88343V 88343W 88343X
Nuvaxovid XBB.1.5 angepasst Allgemein 88344A 88344B 88344R
Beruflich 88344V 88344W 88344X

*Der Impfstoff wird nicht vom Bund bereitgestellt. KBV rät daher vor dem Hintergrund eines Regressrisikos weiterhin von der Verordnung ab (die PraxisNachrichten berichteten).