Pseudoziffern mit Suffix
Pro Impfstoff gibt es nur eine Pseudoziffer:
- 88342 für BioNTech/Pfizer XBB.1.5 angepasst
- 88343 für Moderna XBB.1.5 angepasst
- 88344 für Novavax XBB.1.5 angepasst
- 88345 für BioNTech/Pfizer JN.1 angepasst
Impfungen mit den Kinderimpfstoffen von BioNTech/Pfizer werden – wie auch der XBB.1.5-angepasste Comirnaty-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren – mit der Pseudoziffer 88342 und den entsprechenden Suffixen abgerechnet: erste Impfung 88342A, zweite Impfung 88342B und dritte sowie weitere Impfung 88342R.
Alle Pseudoziffern werden jeweils um Buchstaben (Suffixe) ergänzt, die sowohl die Impfindikation (Allgemein, Beruf) als auch die Art der Impfung (1., 2. oder 3. und weitere Impfung) kennzeichnen.
Die Indikation „Alter“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung automatisch zugesetzt und an das RKI übermittelt.
Zahl der Impfungen: Bei Auffrischimpfungen geben Praxen zusätzlich an, die wievielte COVID-19-Impfung es für die Person ist. Dazu tragen sie in das Feld 5009 nur die Zahl ein. Dabei spielt es keine Rolle mit welchem Impfstoff oder welchen Impfstoffen die Person bereits geimpft wurde. Dies gilt auch, wenn es sich um die erste oder zweite Impfung nach zwei SARS-CoV-2-Infektionen handelt, da diese formal als Auffrischimpfungen gelten.
Beispiel 1: Ein 70-Jähriger mit Erst- und Abschlussimpfung erhält den zweiten Booster; die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl "4" ein.
Beispiel 2: Eine 40-Jährige, die nach der Erstimpfung zwei Mal mit SARS-CoV-2 infiziert war, erhält ihre zweite Impfung als Auffrischimpfung; die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl „2“ ein.
Chargennummer: Die Chargennummer des Impfstoffes wird für alle Impfungen im Feld 5010 erfasst.