Abrechnung und Dokumentation
Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Punkte zur Dokumentation und zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen bereit.
Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Punkte zur Dokumentation und zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen bereit.
Dokumentation im Impfausweis
Ärztinnen und Ärzte dokumentieren die Impfungen wie gewohnt in der Patientenakte sowie im Impfausweis der Patientinnen und Patienten. Dabei müssen die Bezeichnung des Impfstoffs und die Chargenbezeichnung angegeben werden.
Elektronische Schnell-Doku
Für die Schnell-Doku nutzen Praxen weiterhin das Impf-DokuPortal der KBV. Darüber übermitteln sie laut COVID-19-Vorsorge-Verordnung die Daten, die das Robert Koch-Institut für die laufende Beobachtung des Impfgeschehens benötigt. Die Meldung erfolgt auch bei Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ pro Einrichtung.
1. Anmelden
2. Daten eintragen und absenden
Benutzername und Passwort: Haben Sie Ihre Zugangsdaten parat? Dies sind in der Regel dieselben Daten, die Sie für die Anmeldung im Mitgliederportal Ihrer KV und/oder für andere Anwendungen im SNK nutzen, oder Sie haben von Ihrer KV neue Logindaten für das Impf-DokuPortal erhalten. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre KV.
LANR, BSNR und Praxisadresse: Im Portal sind Ihre Lebenslange Arztnummer (angezeigt werden die ersten sieben Stellen Ihrer LANR), Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) und Ihre Praxisadresse meist hinterlegt, sodass Sie diese Daten bei der Doku nicht eingeben müssen. Sind LANR und/oder BSNR nicht korrekt, wenden Sie sich bitte an Ihre KV. Ihre Praxisadresse können Sie über das Feld „Praxisadresse hinzufügen“ oder „Praxisadresse ändern“ selbst bearbeiten.
Für die Abrechnung der ärztlichen Impfleistung gibt es bundesweit einheitliche Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Darüber werden gleichzeitig Daten erfasst, die das Robert Koch-Institut nach dem Infektionsschutzgesetz zur Beobachtung des Impfgeschehens in Deutschland benötigt.
Diese Verknüpfung ist nicht neu: Auch bei anderen Impfungen werden mit der Abrechnung bestimmte Parameter erfasst, die die Kassenärztlichen Vereinigungen an das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut für die Impfsurveillance weiterleiten.
Pseudoziffern mit Suffix
Pro Impfstoff gibt es nur eine Pseudoziffer:
Impfungen mit den Kinderimpfstoffen von BioNTech/Pfizer werden – wie auch der XBB.1.5-angepasste Comirnaty-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren – mit der Pseudoziffer 88342 und den entsprechenden Suffixen abgerechnet: erste Impfung 88342A, zweite Impfung 88342B und dritte sowie weitere Impfung 88342R.
Alle Pseudoziffern werden jeweils um Buchstaben (Suffixe) ergänzt, die sowohl die Impfindikation (Allgemein, Beruf) als auch die Art der Impfung (1., 2. oder 3. und weitere Impfung) kennzeichnen.
Die Indikation „Alter“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung automatisch zugesetzt und an das RKI übermittelt.
Zahl der Impfungen: Bei Auffrischimpfungen geben Praxen zusätzlich an, die wievielte COVID-19-Impfung es für die Person ist. Dazu tragen sie in das Feld 5009 nur die Zahl ein. Dabei spielt es keine Rolle mit welchem Impfstoff oder welchen Impfstoffen die Person bereits geimpft wurde. Dies gilt auch, wenn es sich um die erste oder zweite Impfung nach zwei SARS-CoV-2-Infektionen handelt, da diese formal als Auffrischimpfungen gelten.
Beispiel 1: Ein 70-Jähriger mit Erst- und Abschlussimpfung erhält den zweiten Booster; die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl "4" ein.
Beispiel 2: Eine 40-Jährige, die nach der Erstimpfung zwei Mal mit SARS-CoV-2 infiziert war, erhält ihre zweite Impfung als Auffrischimpfung; die Praxis trägt in das Feld 5009 die Zahl „2“ ein.
Chargennummer: Die Chargennummer des Impfstoffes wird für alle Impfungen im Feld 5010 erfasst.
Hersteller Impfstoff |
Indikation | 1. Impfung | 2. Impfung | 3. und weitere Impfungen |
BioNTech/Pfizer XBB.1.5 angepasst | Allgemein | 88342A | 88342B | 88342R |
Beruflich | 88342V | 88342W | 88342X | |
Moderna XBB.1.5 angepasst* | Allgemein | 88343A | 88343B | 88343R |
Beruflich | 88343V | 88343W | 88343X | |
Nuvaxovid XBB.1.5 angepasst | Allgemein | 88344A | 88344B | 88344R |
Beruflich | 88344V | 88344W | 88344X |
*Der Impfstoff wird nicht vom Bund bereitgestellt. KBV rät daher vor dem Hintergrund eines Regressrisikos weiterhin von der Verordnung ab (die PraxisNachrichten berichteten).
Um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch Bestätigen des Buttons "Alle Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "Konfigurieren" können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen. "Alle Ablehnen" lässt nur technisch erforderliche Cookies zu. Weitere Infos erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung im Kapitel „Verwendung von Cookies“. Über "Cookie-Einstellungen" unten auf der Website können Einwilligungen widerrufen werden.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder für Komfortfunktionen genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten.
Hier finden Sie eine Liste mit den Funktions- und Statistik-Cookies, die wir einsetzen.