Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 29.01.2021

Medizinische Informationsobjekte (MIO)

MIO: neue Standards für den Datenaustausch

Das Alphabet: 26 Buchstaben. 26 Einzelinformationen.
Millionen Kombinationsmöglichkeiten. Millionen neue Informationsmöglichkeiten.
Für eindeutige Kommunikation. Auch digital.
So auch bei den MIOs: unseren drei Buchstaben – für eine ganze Welt an Informationen und Verknüpfungen: die Medizinischen Informationsobjekte.

Nehmen wir den Impfpass. Auch er soll digital werden – für die elektronische Patientenakte.
Dann ist er: ein MIO. Er enthält aber auch MIOs: jede einzelne medizinische Information ist ebenfalls ein einzelnes MIO.

So kann man das Alphabet mit einem MIO vergleichen. Auch jeder einzelne Buchstabe ist ein Informationsobjekt. Und jede erdenkliche sinnvolle Kombination an Buchstaben bildet ebenfalls ein Informationsobjekt.

Was aber, wenn wir unterschiedliche Alphabete verwenden? Und verschiedene Sprachen? Unsere Computer aber nur jeweils ein Alphabet und eine Sprache beherrschen?
Dann benötigen wir Übersetzungshilfe. Zuverlässig.
Das wiederum funktioniert nur, wenn der Übersetzer die Einzelinformationen und deren Kombinationen präzise und eindeutig versteht. Hierfür bedarf es klarer Regeln – wie bei der Grammatik.
Die Computer von Praxen arbeiten sozusagen in unterschiedlichen Sprach- und Zeichenwelten. Erst recht gilt das zwischen Computern in Praxen und Krankenhäusern, oder etwa zwischen Praxen und Apotheken.
Auch sie benötigen also eine Übersetzungshilfe – und die wiederum braucht klare Grammatikregeln.
Und genau das entwickelt derzeit die KBV: die semantische und syntaktische Interoperabilität von Inhalten für die elektronische Patientenakte.

Oder anders ausgedrückt: eine Sprache mit klaren Vokabeln und Grammatikregeln für alle – und damit für alle verständlich oder zumindest zuverlässig übersetzbar.
Bei unserem Beispiel heißt das unter anderem: die einzelnen Informationen Datum, Impfung gegen Pertussis, also Keuchhusten, mit Impfstoff sowie Charge, Arztunterschrift und Stempel – macht sechs einzelne MIOs – in Kombination: ein MIO.

Diese Medizinischen Informationsobjekte muss die impfende hausärztliche Praxis ganz einfach erstellen können.

Ebenso einfach muss dies der Computer der kinderärztlichen Praxis korrekt auslesen können – um sie in das Praxisverwaltungssystem zu integrieren. Sowohl die Kombination als auch die Einzel-MIOs.

Wird das Kind mit verdächtigen Symptomen ins Krankenhaus gebracht, dann muss auch dort der Computer schnell, einfach und zuverlässig den Impfstatus erkennen können.

Der eImpfpass ist nur ein Beispiel für ein MIO mit seinen vielen Einzel-MIOs.

In Arbeit sind auch MIOs für die digitalen Versionen zahlreicher weiterer Anwendungen: Überweisung und Einweisung, Laborbefunde, technische Untersuchungsbefunde, Zahn-Bonusheft, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft oder Entlassbrief.

Und weitere werden folgen. Alle aufeinander abgestimmt, alle in einer Sprache – damit alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen die für ihre Arbeit relevanten medizinischen Daten austauschen können. Schnell, praktikabel und zuverlässig.

MIOs (Abkürzung für: Medizinische Informationsobjekte) dienen dazu, medizinische Daten - etwa in einer elektronischen Patientenakte - standardisiert, also nach einem festgelegten Format, zu dokumentieren. Sie können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind.

Ziel ist es, dass MIO im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können.

Im Jahr 2020 hat die KBV planmäßig vier medizinische Informationsobjekte festgelegt: den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das Kinder-Untersuchungsheft.  

Das Konzept der MIO stammt von der KBV. Sie folgt damit dem Auftrag aus dem TSVG, die semantische und syntaktische Interoperabilität für Inhalte der elektronischen Patientenakte in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Organisationen zu erarbeiten und festzulegen.

Externe Experten werden bereits bei der Entwicklung der technischen und inhaltlichen Standards einbezogen. Auch die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Benehmensherstellung mit zahlreichen Institutionen aus dem Gesundheitswesen.

Kommentierungsplattform mio.kbv.de

Die Plattform mio.kbv.de wurde geschaffen, um das Feedback zu den einzelnen MIOs zu sammeln, zu bewerten und zu bearbeiten.  

Gemeinsam mit HL7 Deutschland lädt die Kassenärztliche Bundesvereinigung alle interessierten Personen und Organisationen ein, sich an dem offenen Kommentierungsverfahren konstruktiv zu beteiligen und zu folgenden Themen Feedback zu geben:

  • fachliche Inhalte und Struktur,
  • semantische Annotation und Codierung der Inhalte (Terminologiesysteme) sowie
  • syntaktische Umsetzung in FHIR.

Hinweise für eine benutzerfreundliche operative Umsetzung sind selbstverständlich auch willkommen.

Die offene Kommentierungsphase dient der Ergänzung und Vorbereitung der formalen Benehmensherstellung. 

Verfahrensordnung

In Ergänzung zu dem – gesetzlich vorgegebenen –  und in der Verfahrensordnung beschriebenen Vorgehen der Benehmensherstellung zur Definition der semantischen und syntaktischen Interoperabilität von Inhalten der elektronischen Patientenakte plant die KBV – ggf. in Abhängigkeit von extern gesetzten zeitlichen Fristvorgaben - folgende Punkte in der praktischen Umsetzung der Erarbeitung von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) anzubieten.

So soll es möglich sein, möglichst viele Experten konstruktiv zu beteiligen und verfügbare Erfahrungen bei der Erstellung von MIOs einzubinden.

  • Möglichkeit zum Vorschlag von MIOs (jederzeit)
  • Möglichkeit zur Einreichung von  MIOs (Prüfung gemäß Ressourcenverfügbarkeit)
  • Ankündigung von geplanten Entwicklungen von MIO-Inhalten, vor Beginn der Entwicklungsarbeit 
  • Veröffentlichung eines Vorabentwurfs der MIO-Festlegungen über eine Kommentierungsplattform mit 6 Wochen Frist zur Kommentierung
  • Unterstützung durch externe fachliche Beratung während der Entwicklung von MIOs
  • Ausschreibung von Aufträgen zur Erstellung von MIOs
  • Veröffentlichung von für das Verständnis der Grundsystematik und der weiteren Entwicklung von MIOs sinnhaften Hinweisen
  • Regelmäßige Stakeholdertreffen, bei denen über den Stand der Entwicklungen und die nächsten geplanten MIOs berichtet wird

Von diesen geplanten Maßnahmen kann jederzeit und ohne Begründung abgewichen werden.

Dokument zum Download