Bedarfsplanung Landesbeschlüsse Über-/ Unterversorgung
Drohende Unterversorgung vor allem bei Hausärzten
Die Landesausschüsse können für bestimmte Planungsbereiche feststellen, dass eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Auch kann der Landesausschuss innerhalb eines Planungsbereiches zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf feststellen. Trifft der Landesausschuss einen der drei Beschlüsse, so können besondere Fördermaßnahmen für diese Regionen vereinbart werden.
Deutschlandweit wurde im Jahr 2025 in 40 Planungsbereichen eine Unterversorgung (überwiegend mit Hausärzten) und in 173 Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung (ebenfalls überwiegend mit Hausärzten) festgestellt. Zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf wurde in drei Kassenärztlichen Vereinigungen konstatiert, alle im Osten Deutschlands. Im Zusammenhang mit der Diskussion um Praxisaufkauf bei Nachbesetzung stellt der Landesausschuss zudem eine Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrads um 40 Prozent fest (§103 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Im 4. Quartal 2025 waren über alle Arztgruppen hinweg in 958 Fällen Planungsbereiche von solch einer Überschreitung betroffen gewesen.
Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2025, KBV