Versorgungsgrade und Niederlassungsmöglichkeiten
Versorgungsgrade in den Planungsbereichen
Auf Grundlage der Verhältniszahlen kann zwischen SOLL- und IST-Niveau der Versorgung unterschieden werden, um darauf basierend den Versorgungsgrad zu ermitteln. Dieser bildet dann den zentralen Anhaltspunkt für die Öffnung oder Sperrung eines Planungsbereichs sowie beispielsweise die Feststellung von (drohender) Unterversorgung durch den Landesausschuss. Je nach Arztgruppe und Region fallen die Versorgungsgrade sehr unterschiedlich aus – bei den Hautärzten gibt es zwei Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von 0 Prozent, hohe Versorgungsgrade von über 300 Prozent gibt es insbesondere in der gesonderten fachärztlichen Versorgung. Hier aufgeführt ist der Versorgungsgrad ohne Ermächtigte, der grundsätzlich zur Bestimmung von Über- und Unterversorgung herangezogen wird.
Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2024, KBV
Niederlassungsmöglichkeiten bestehen vor allem für Hausärzte
Über 80% aller derzeit bestehenden Niederlassungsmöglichkeiten existieren für Hausärzte. In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung konzentrieren sich die Niederlassungsmöglichkeiten auf Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte, Hautärzte, HNO- und Augenärzte. In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung bestehen insbesondere für noch Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendpsychiater. Die geöffneten Planungsbereiche in der gesonderten fachärztlichen Versorgung konzentrieren sich auf die PRM-Mediziner und die Nuklearmediziner.
Bereits seit Einführung der Bedarfsplanung wurden innerhalb der Arztgruppe der Psychotherapeuten aufgrund von Mindestquotenregelungen zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgewiesen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 wurde diese Möglichkeit ausgeweitet. So hat der G-BA im Rahmen der Bedarfsplanungsreform 2019 die Quoten für Psychotherapeuten weiterentwickelt. Zudem wurden erstmals Quotenregelungen zur Steuerung von Spezialisierungen innerhalb der Nervenärzte und der Fachinternisten beschlossen. Bedingt durch Mindestquotenregelungen existieren aktuell über 1.047 Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen, davon entfallen die Mehrzahl auf ärztliche Psychotherapeuten, gefolgt von Psychosomatikern und Nervenärzten sowie Psychiatern.
Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2024, KBV
Quelle : BPL-Umfrage der KVen, 31.12.2024, KBV