Krankentransport: Ausgaben und Fälle
Ausgaben für Rettungswagen, Taxi und Co steigen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Patienten Anspruch auf Beförderungsleistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Jahr 2023 hat die GKV rund 8,7 Milliarden Euro für Fahrtkosten ausgegeben. Fünf Jahre zuvor (2018) waren es hingegen noch etwa 5,9 Milliarden Euro. Rund 47 % der Ausgaben entfielen auf Fahrten mit dem Rettungswagen, gefolgt von Fahrten mit Taxi und Mietwagen mit 21 % und Krankentransportwagen mit ca. 11 %.
Quelle : KJ 1-Statistik (Endgültige Rechnungsergebnisse GKV), Bundesministerium für Gesundheit
Quelle : KJ 1-Statistik (Endgültige Rechnungsergebnisse GKV), Bundesministerium für Gesundheit
Mehr Beförderungsleistungen
Die Zahl der Beförderungsleistungen ist bis 2018 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2019 gab es indes einen leichten Rückgang, der sich 2020 fortgesetzt hat. Seit 2021 stiegen sie erneut an und es wurden 2023 mehr als 53 Millionen Beförderungsleistungen (Fälle) mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Jeweils etwa 11 % entfielen auf die Beförderung mit Krankentransportwagen und Rettungswagen, ca. 4 % auf Notarztwagen sowie mehr als 74 % auf Taxi, Mietwagen.
Quelle : KG2-Statistik (Gesetzliche Krankenversicherungen - Leistungsfälle und -tage), Bundesministerium für Gesundheit
Quelle : KG2-Statistik (Gesetzliche Krankenversicherungen - Leistungsfälle und -tage), Bundesministerium für Gesundheit