Anbieter von Gesundheits-IT
IT in der Arztpraxis: Informationen für Softwarehäuser
Hier finden Sie alle Dateien, die im Rahmen des Updates IT in der Arztpraxis erstellt werden. Die Dokumente, Stammdateien und die KBV-Software können Sie hier beziehen. Zwischen den routinemäßigen Quartalslieferungen kann es zu außerordentlichen Updates kommen, die durch den ITA-Newsletter bekannt gegeben werden.
Anbieter von Praxisverwaltungssystemen können freiwillig eine Rahmenvereinbarung nach § 332b SGB V mit der KBV schließen. Damit weisen sie nach, dass das Produkt alle Anforderungen der KBV an ein leistungsfähiges PVS erfüllt.
Sie sind Anbieter von Gesundheits-IT und streben eine Zertifizierung durch die KBV an? So gehen Sie vor.
Aus den veröffentlichten Zulassungslisten geht hervor, in welchen Bereichen die jeweiligen Softwaresysteme eine Zulassung erlangt haben. Zusätzlich gibt es eine Übersicht die die Zulassungen aller Systeme über alle Bereiche darstellt.
Statistik über die Anzahl der Praxen die mit zugelassenen Softwaresystemen abrechnen und die TOP 20 der Abrechnungssysteme in den einzelnen Fachgruppen.
Die KBV hat eine Schnittstelle für die Archivierung und den Wechsel des Praxisverwaltungssystems festgelegt und im Interoperabilitätsverzeichnis INA veröffentlicht. Somit setzt die KBV den gesetzlichen Auftrag gemäß § 371 Abs. 1 SGB V um. Praxen wird mit dieser Schnittstelle der Wechsel des Praxisverwaltungssystems vereinfacht. Zudem können Praxen Patientendaten unabhängig von ihrem Praxisverwaltungssystem archivieren.
Die KBV hat eine einheitliche Schnittstelle für den Wechsel der Arzneimittelverordnungssoftware festgelegt und im Interoperabilitätsverzeichnis INA veröffentlicht. Somit setzt die KBV den gesetzlichen Auftrag gemäß § 371 Abs. 1 SGB V um. Praxen können damit die Arzneimittelverordnungssoftware ohne Wechsel des gesamten PVS austauschen.
Codierungen und Kennziffern