Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin verwendet die Daten Anrede, Titel, Vorname(n), Nachname(n), wenn vorhanden Gutachter-ID, Straße und Hausnummer bzw. Postfachadresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, ggf. Fax-Nummer, Telefonnummer und/oder Mobiltelefonnummer, wenn vorhanden weitere Telefonnummer, wenn vorhanden Faxnummer, die eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie die weiteren Angaben bei der Bewerbung zum Zweck der Verwaltung der Bewerbung auf eine Gutachtertätigkeit. Diese Daten werden zum Zweck der Bewerbungsabwicklung erhoben und verarbeitet und an den GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin übermittelt.
Im Fall einer Bestellung als Gutachter/in nach § 12 Absatz 4 der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä), werden die übermittelten Daten unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften für Zwecke der Tätigkeit als bestellte/r Gutachter/in erhoben, verarbeitet und genutzt. Hierzu wird eine Liste mit den bestellten Gutachterinnen und Gutachtern erstellt, die an öffentlich-rechtliche Kostenträger, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Krankenkassen oder an von diesen beauftragte Dienstleister, an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und an die bestellten Gutachterinnen und Gutachter übermittelt wird. Die Liste enthält folgende Daten: Gutachter-ID, Institutionskennzeichen (IK-Nummer), Anrede, Titel, Vorname(n), Nachname(n), Straße und Hausnummer bzw. Postfachadresse, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, KIM-Adresse, Telefonnummer und/oder Mobiltelefonnummer, wenn vorhanden Faxnummer sowie Informationen zum Umfang der Bestellung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Absatz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 12 Absatz 7 Nummer 5 Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä).
Die Bewerbungsunterlagen werden im Fall eines ablehnenden Bescheids für höchstens sechs Monate nach der Rechtskraft des Bescheids gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung zugestimmt haben.
Erfolgt auf Ihre Bewerbung eine Bestellung als Gutachter/in nach § 12 Absatz 4 der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä), so werden die übermittelten Daten unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften für höchstens sechs Monate nach Ablauf des Bestellungszeitraums, auf den sich die Bewerbung bezieht, gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung zugestimmt haben.