Gewalt in Praxen Niedergelassene wirkungsvoll schützen
Gewalt nimmt zu
Menschen, deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient, sehen sich in den vergangenen Jahren zunehmend Gewalt am Arbeitsplatz ausgesetzt. Betroffen ist neben Polizei und Feuerwehr vor allem medizinisches Personal.
Die Vorfälle ereignen sich dabei nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in Praxen. Eine Online-Befragung der KBV ergab: Ganze 80 Prozent der über 7.000 befragten Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisangestellten haben im Jahr 2023 verbale Gewalt erlebt. Aber auch physische Auseinandersetzungen sind laut Umfrage keine Seltenheit: Fast die Hälfte hat in den vergangen fünf Jahren bis 2024 körperliche Gewalt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren.
Einen Grund für die hohe Gewaltbereitschaft sehen viele der Befragten in einem gestiegenen Anspruchsdenken von Patientinnen und Patienten. Könnten Wünsche nach zeitnahen Terminen, Rezepten oder bestimmten Untersuchungen nicht unmittelbar befriedigt werden, äußere sich das vermehrt in Frust – und mitunter verbaler oder sogar körperlicher Gewalt.
Insgesamt ist der Ton in unserer Gesellschaft rauer geworden. Die Praxen als Spiegelbild unserer Gesellschaft bilden da keine Ausnahme.
Ergebnisse der KBV-Umfrage zum Download
Politik ist gefordert
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe vereinbart. In einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz werden nun zudem die Niedergelassenen miteinbezogen. Damit sollen Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung und ihr Praxispersonal in Zukunft genauso strafrechtlich geschützt werden wie beispielsweise Angehörige der Rettungsdienste.
Die KBV-Vertreterversammlung forderte schon im Jahr 2024, Niedergelassene wörtlich in den Gesetzestext aufzunehmen. Behörden müssten zudem sicherstellen, dass betroffene Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende nach einem Gewaltvorfall umfassende Unterstützung erhalten. Aus Sicht der KBV ist es daher umso erfreulicher, dass der bestehende Schutz ausgeweitet und Strafen verschärft werden sollen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Drohungen gegenüber Ärzten, inklusive Niedergelassenen, und deren Unterstützungspersonal künftig mit einem Sondertatbestand strafbar sind und mit einem ordentlichen Strafrahmen versehen werden. Die entsprechende Anpassung im Strafgesetzbuch würde den Forderungen der KBV folgen. Diese hatte bereits in der vergangenen Legislatur auf die Gewalt in Praxen aufmerksam gemacht. Der vorliegende Referentenentwurf setzt aus KBV-Sicht ein wichtiges Zeichen für den Schutz des Gemeinwesens.
Die Praxen leisten für das Gemeinwohl einen essenziellen Beitrag. Der Staat sollte sie genauso stark schützen wie vergleichbare Berufsgruppen.
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Zunehmende Gewalt verstärkt MFA-Mangel
Medizinische Fachangestellte (MFA) sind meist die erste Ansprechperson am Telefon oder in der Praxis. Möglichen Konfrontationen sind sie deshalb unmittelbar ausgesetzt. Folglich wird die tägliche Arbeit fordernder und die Praxis als Arbeitsplatz unattraktiver. Ein Umstand, der die Suche nach Fachpersonal erschwert. Auch aus diesem Grund begrüßt die KBV die Schaffung des neuen Tatbestandes.
Die Niedergelassenen und ihre Teams müssen der konsequenten Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der staatlichen Vollzugsorgane vertrauen können.