Stellungnahme
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Mit dem vorliegenden werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt. Dazu werden Regelungen zum Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt sowie für Unternehmer, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Güter oder Dienst‐ oder Werkleistungen anbieten (dazu zählen z. B. Ärztinnen und Ärzte), konkretisiert oder erweitert. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf eine institutionelle Stärkung relevanter Akteure (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle BGG). Damit sind sowohl die KBV als auch die Praxen von den Regelungen betroffen.
Grundsätzlich wird begrüßt, dass der Gesetzentwurf auf Eigenverantwortung und Dialog mit den Beteiligten setzt.