Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Zusammenfassung
Die KBV wurde nicht zur öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit“ (BT‐Drs. 20/12790) im Ausschuss für Gesundheit des Dt. Bundestages am 16. Oktober 2024 geladen.
Kurz vor der Anhörung ist ein Konvolut an fachfremden Änderungsanträgen (BT‐Drs. 20(14)226.1) bekannt geworden, dass in vielerlei Hinsicht erhebliche verfassungsrechtliche, rechtliche sowie fachliche Bedenken aufwirft und die Belange der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tangiert. Daher nimmt die KBV nachfolgend Stellung und bittet um entsprechende Prüfung und Änderung der Anträge.