Stellungnahme
Aktualisierungsdatum:

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. Oktober 2025

Zusammenfassung

Die KBV begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, die derzeit in verschiedenen Medizinregistern gesammelten Daten so verfügbar zu machen, dass sie zukünftig einen Beitrag für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten können.

Es wäre wünschenswert, wenn über den Regelungskreis des Gesetzes hinaus perspektivisch Regelungen folgen würden, auf deren Basis zukünftig auch in den klinischen Krebsregistern und den epidemiologischen Krebsregistern der Länder enthaltenen Informationen nutzbar gemacht werden können.

Die Interoperabilität der Daten ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Daten der Medizinregister in den Versorgungsprozessen perspektivisch nutzbar sind. Daher begrüßt die KBV ausdrücklich, dass für die Datenformate die verbindlichen Festlegungen der Rechtsverordnung (§ 385 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V) zu berücksichtigen sind.