Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Verordnung
Zusammenfassung
Die KBV begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsgebers, die Regelungen zur Schaffung von Interoperabilität weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung der Interoperabilität der Anwendungen ist für eine erfolgreiche Digitalisierung elementar. Sie sollte durch zusätzliche Elemente erweitert werden, mit denen das Ziel erreicht werden kann, die Interoperabilität der Anwendungen wirksam zu steigern.
Um für die Umsetzung der gesetzlichen Spezifikationsaufträge die notwendige Basis zu schaffen, sind Vorgaben erforderlich, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der MIO42 GmbH tragfähige Grundlagen schaffen.
Darüber hinaus ist mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der Terminvermittlung eine Klarstellung sinnvoll, dass die Interoperabilitätsvorgaben alle von der Terminvermittlung betroffenen informationstechnischen Systeme umfasst.