Telemedizinische Gerätekontrolle
Patienten mit einem Kardioverter / Defibrillator oder CRT-System
Die Funktionskontrolle bei Partientinnen und Patienten mit Herzimplantaten ist eine vertragsärztliche Leistung, die Kardiologinnen und Kardiologen erbringen und abrechnen können. Zu den Geräten, die fernüberwacht werden können, gehören neben implantierten Kardiovertern beziehungsweise Defibrillatoren auch implantierte Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-Systeme).
Abrechnung und Vergütung
Für die telemedizinische Kontrolle von Patientinnen und Patienten mit einem Kardioverter / Defibrillator oder einem CRT-System gibt es für Internistinnen und Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner mit Schwerpunkt Kardiologie mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP). Außerdem ist die telefonische Kontaktaufnahme mit den Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Funktionsanalyse berechnungsfähig.
GOP | Beschreibung | Bewertung |
---|---|---|
13574 | Telemedizinische Kontrolle Defibrillator / Kardioverter (bei Erwachsenen) | 400 Punkte |
13576 | Telemedizinische Funktionsanalyse CRT (bei Erwachsenen) | 492 Punkte |
04414 | Telemedizinische Funktionsanalyse Defibrillator / Kardioverter (bei Kindern und Jugendlichen) | 732 Punkte |
04416 | Telemedizinische Funktionsanalyse CRT (bei Kindern und Jugendlichen) | 901 Punkte |
01438 | Telefonischer Patientenkontakt im Zusammenhang mit der telemedizinischen Funktionsanalyse | 88 Punkte |
40909 | Kostenpauschale für einen erforderlichen Transmitter (Gerätekosten sowie sämtliche bei der Nutzung anfallende Kosten) im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen nach den GOP 04414, 04416, 13574, 13576 oder 13584 | 396,67 Euro (1x im Krankheitsfall) |
Hinweis: Die Berechnung der GOP 13574 und 13576 beziehungsweise 04414 und 04416 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle voraus.
Technische Voraussetzungen
Für die Datenübertragung müssen Kommunikationsdienste genutzt werden, die bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllen und entsprechende Zertifikate nachweisen. Die Details regelt die Telemedizin-Vereinbarung.