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Telemonitoring Herzinsuffizienz

Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz soll durch Telemonitoring und eine lückenlose Betreuung verbessert werden. Dabei arbeiten primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte (PBA) mit Kardiologinnen und Kardiologen in der Funktion eines telemedizinischen Zentrums (TMZ) eng zusammen. Für welche Patientinnen und Patienten das Telemonitoring infrage kommt, welche Aufgaben PBA dabei konkret haben und wie die Zusammenarbeit mit dem TMZ funktioniert, erläutern wir auf dieser Seite. Wir zeigen dabei Schritt für Schritt, wie Ihre Patientinnen und Patienten an dem neuen telemedizinischen Versorgungsangebot teilnehmen können.

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Beim Telemonitoring werden medizinische Daten der Patientin oder des Patienten an ein telemedizinisches Zentrum übermittelt, dort fachlich bewertet und bei Bedarf an die Ärztin oder den Arzt weitergeleitet, welche oder welcher primär für die Behandlung zuständig ist. Auf diese Weise soll im Falle erkennbarer Abweichungen von vorab definierten Grenzwerten durch ein möglichst zeitnahes Eingreifen eine Verschlechterung der Erkrankung, zum Beispiel mit drohender stationärer Behandlungsnotwendigkeit, verhindert werden.

Für die Umsetzung des Telemonitorings werden entweder kardiale Aggregate (implantable cardioverter defibrillator [ICD], cardiac resynchronization therapy pacemaker [CRT-P], cardiac resynchronization therapy with defibrillation [CRT-D]) oder externe Messgeräte verwendet.

Anforderungen

Abrechnung und Vergütung

Für die Abrechnung stehen folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte

GOP Beschreibung Bewertung
03325, 04325 und 13578 Indikationsstellung inklusive Aufklärung einer Patientin/eines Patienten 65 Punkte (je vollendete 5 Minuten, 3x im Krankheitsfall)
03326, 04326 und 13579 Zusatzpauschale für die Betreuung einer Patientin/eines Patienten 128 Punkte (1x im Behandlungsfall)

Hinweis: Die GOP wurden in die folgenden EBM-Abschnitte aufgenommen: 3.2.3 hausärztliche Versorgung, 4.3.2 Kinder- und Jugendmedizin, 13.3.5 Kardiologie (diese Leistungen können auch Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt sowie für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie oder Pneumologie abrechnen).

Telemedizinisches Zentrum

GOP Beschreibung Bewertung
13583  Anleitung und Aufklärung 95 Punkte (1x im Krankheitsfall)
13584 Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat 1.100 Punkte (1x im Behandlungsfall)
13586 Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte 2.100 Punkte (1x im Behandlungsfall)
13585 und 13587 Zuschlag zur GOP 13584 und zur GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring 235 Punkte (1x im Behandlungsfall)
40910 Kostenpauschale für die erforderliche Geräteausstattung mit externen Messgeräten 68,00 Euro (1x im Behandlungsfall)
40909 Kostenpauschale für einen erforderlichen Transmitter (Gerätekosten sowie sämtliche bei der Nutzung anfallende Kosten) im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen nach den GOP 04414, 04416, 13574, 13576 oder 13584 396,67 Euro (1x im Krankheitsfall)

Hinweis: Die TMZ-Leistungen können nur von Kardiologinnen und Kardiologen mit einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz abgerechnet werden.

Titelbild Grafik Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
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