Austausch von Heilberufs- und Praxisausweisen
Diese Ausweise sind betroffen
Bis 30. Juni 2026 müssen eine große Zahl an Heilberufs- und Praxisausweisen ausgetauscht werden:
Heilberufs- und Praxisausweise der Generation 2.0
- Diese Ausweise verwenden nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA und müssen deshalb getauscht werden
- Betroffen sind Ausweise aller Anbieter
Heilberufsausweise der Generation 2.1
- Diese Ausweise sind ECC-fähig, weisen aber Schwachstellen auf und müssen deshalb getauscht werden
- Betroffen sind Ausweise der der AAnbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care sowie des Anbieters medisign
Übersicht zum Kartenaustausch
Darum ist der rechtzeitige Austausch so wichtig
Die vom Austausch betroffenen Ausweise werden am 1. Juli 2026 automatisch gesperrt. Ärzte und Psychotherapeuten, die dann keinen neuen elektronischen Heilberufsausweis haben, können Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie das eRezept nicht nutzen. Denn der Ausweis verschlüsselt Daten und erstellt die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift ist und unter anderem für eRezepte benötigt wird. Ohne funktionierenden Praxisausweis (SMC-B-Karte) kommen Praxen nicht in die TI und können Anwendungen wie das eRezept, die eAU, das VSDM oder die ePA nicht nutzen.
Das sollten Praxen jetzt tun
Betroffene Ärzte und Psychotherapeuten sollten der Aufforderung ihres Anbieters nachkommen und umgehend eine Austausch- beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Der Austausch kann mehrere Wochen dauern. Alte Karten werden zum 1. Juli 2026 automatisch gesperrt.
Hintergrund zum neuen Verschlüsselungsverfahren
Die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens geht zurück auf eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur. Hintergrund ist, dass das ECC-Verfahren als leistungsfähiger und sicherer gilt und die Daten innerhalb der TI noch besser geschützt werden können. Infolge der Umstellung mussten und müssen zigtausend TI-Komponenten wie Konnektoren, Heilberufsausweise und SMC-B-Karten getauscht werden.