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Austausch von TI-Komponenten Neues Verschlüsselungsverfahren für die Telematikinfrastruktur

Alle Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI), die nur mit dem Verschlüsselungsverfahren RSA ausgestattet sind, müssen ausgewechselt werden. Betroffen sind unter anderem Konnektoren sowie Heilberufs- und Praxisausweise. Hintergrund ist, dass der Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 auf das Verfahren ECC256 umgestellt werden muss. Dieses gilt als sicherer und effizienter. Vertrauliche Daten sollen so noch besser geschützt werden.

Die Umstellung geht auf eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur zurück. Ursprünglich sollten ab Januar 2026 nur noch ECC-fähige Komponenten eingesetzt werden dürfen. Da ein kompletter Austausch bis dahin nicht möglich gewesen wäre, wurden die Fristen für einige Komponenten verlängert.

Betroffene Komponenten und Umstellungsfristen

Arzt- und Praxisausweise können bis zum 30. Juni 2026 verwendet werden, es sei denn die Karten verlieren laut aufgedrucktem Datum vorher ihre Gültigkeit. Die Laufzeit älterer Konnektoren, die ausschließlich RSA fähig sind, endet dagegen am 31. Dezember 2025. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Komponenten bis wann maximal eingesetzt werden dürfen.

Fristen für den Tausch von TI-Komponenten

Im Zuge der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur (TI) müssen alle Komponenten ausgetauscht werden, die ausschließlich auf dem bisherigen RSA-Algorithmus basieren. Das sind die aktuellen Fristen für den Tausch:

RSA-Komponente Frist Hinweise
Konnektor 31.12.2025 Beauftragen Sie schnellstens den Austausch Ihres Konnektors, sollte das Gerät nicht ECC-fähig sein. Mit dem alten Konnektor kommen Sie ab 1. Januar definitiv nicht mehr in die Telematikinfrastruktur.
PVS- / KIM-Update 31.12.2025 Auch Ihr Praxisverwaltungssystem sowie der Kommunikationsdienst KIM werden auf das neue Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Die Hersteller stellen Ihnen dazu Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt, andere werden das Update zum Jahresende liefern.
Heilberufsausweis 30.06.2026

Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden – auch Arztausweise, die laut ausgewiesenem Gültigkeitsdatum noch länger gültig wären. Der Ausweis kann 3 Dinge:

  • er weist Sie als Arzt oder Psychotherapeut aus
  • er verschlüsselt Daten
  • er erstellt die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift ist und u.a. für eRezepte benötigt wird
Praxisausweis (SMC-B) 30.06.2026 Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden. Die kleine Chipkarte, die im Kartenterminal steckt, ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Ohne sie kommen Praxen nicht in die TI und können Anwendungen wie das eRezept, die eAU, VSDM oder die ePA nicht nutzen.
Gerätekarte für stationäre Kartenterminals (gSMC-KT) 31.12.2026 Es müssen gSMC-KT der Generation 2.0 gegen Karten der Generation 2.1. getauscht werden. Die gSMC-KT gibt dem Kartenterminal eine digitale Identität, um sich mit einem Konnektor verbinden zu können.
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Komponenten prüfen 

Praxen sollten sich zur Prüfung ihrer TI-Komponenten an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Anbieter wenden. Diese können feststellen, ob die vorhandenen TI-Komponenten das ECC-Verschlüsselungsverfahren unterstützen oder ersetzt werden müssen. In vielen Fällen zeigt auch die Praxissoftware entsprechende Hinweise an.

Weitere Informationen zum Tausch der Komponenten finden Praxen auf der Webseite der gematik

Austausch der Konnektoren bis 31. Dezember

Konnektoren mit RSA-Verschlüsselung müssen zwingend bis Jahresende ausgetauscht werden. Das im Gerät verbaute Zertifikat läuft Ende des Jahres ab und kann technisch nicht verlängert werden. Betroffen vom Austausch sind insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben.

Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendung

Mit einem RSA-Konnektor kommen Praxen ab 1. Januar nicht mehr in die TI. Sie können dann weder eRezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch die elektronische Patientenakte nutzen oder Arztbriefe digital versenden. Selbst das reine Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte funktioniert nicht. Auch die Übermittlung der Quartalsabrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung kann gestört sein, wenn sie über das Sichere Netz läuft. Denn auch dafür ist der Anschluss an die TI erforderlich.

Auf einen Blick

Anwendung Auswirkung auf die Versorgung
eGK-Daten einlesen (VSDM) Nutzung nicht möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä
eRezept

Nutzung nicht möglich; Papierrezept (Muster 16) muss ausgestellt werden

ePA

Nutzung nicht möglich; Keine Alternative vorhanden

eAU

Nutzung nicht möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä: Ausdruck des Stylesheets (Papier)

eArztbrief

Nutzung nicht möglich; Papierarztbrief und Versand durch Praxis

Sicheres Netz der KVen (SNK) Kein Zugang möglich
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Das sollten Praxen jetzt tun:

  • Falls noch nicht geschehen, sollten sich Praxen umgehend an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden. Der Dienstleister kann überprüfen, ob ihr Konnektor zur Nutzung des neuen ECC-Verschlüsselungsverfahrens fähig ist oder ob er ausgetauscht werden muss. Häufig zeigt dies auch die Praxissoftware an.
  • Viele IT-Dienstleister informieren ihre Kunden per Brief oder E-Mail, wenn sie den Konnektor tauschen müssen. Praxen sollten diese Hinweise ernst nehmen und den Tausch des Konnektors schnellstens beauftragen.

Statt eines neuen Hardware-Konnektors kann ein Wechsel zu einem TI-Gateway, das von der gematik zugelassen ist, sinnvoll sein. Beim TI-Gateway benötigt die Praxis keinen eigenen Konnektor mehr, der in ihren Räumen steht. Die Anbindung an die TI läuft stattdessen über ein Rechenzentrum.

  • Datum:
  • , Dauer: 05 Minuten 36 Sekunden
Umstellung der TI-Verschlüsselung: Übergangsregelung für eHBA gefunden

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