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Austausch von Heilberufs- und Praxisausweisen

Das Verschlüsselungsverfahren für die Telematikinfrastruktur (TI) wurde zum 1. Januar 2026 von RSA 20248 auf ECC 256 umgestellt. TI-Komponenten wie Konnektoren mussten infolgedessen bis Ende 2025 ausgewechselt werden. Für Heilberufs- und Praxisausweise wurde die Frist bis 30. Juni 2026 verlängert, da ein rechtzeitiger Austausch aller Ausweise aufgrund anhaltender Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern nicht möglich war. Ausgetauscht werden müssen allerdings nicht nur Heilberufsausweise der Generation 2.0, die ausschließlich RSA fähig sind, sondern auch Ausweise der Generation 2.1.

Diese Ausweise sind betroffen

Bis 30. Juni 2026 müssen eine große Zahl an Heilberufs- und Praxisausweisen ausgetauscht werden:

Heilberufs- und Praxisausweise der Generation 2.0

  • Diese Ausweise verwenden nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA  und müssen deshalb getauscht werden
  • Betroffen sind Ausweise aller Anbieter

Heilberufsausweise der Generation 2.1

  • Diese Ausweise sind ECC-fähig, weisen aber Schwachstellen auf und müssen deshalb getauscht werden
  • Betroffen sind Ausweise der der AAnbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care sowie des Anbieters medisign

Übersicht zum Kartenaustausch

Darum ist der rechtzeitige Austausch so wichtig

Die vom Austausch betroffenen Ausweise werden am 1. Juli 2026 automatisch gesperrt. Ärzte und Psychotherapeuten, die dann keinen neuen elektronischen Heilberufsausweis haben, können Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie das eRezept nicht nutzen. Denn der Ausweis verschlüsselt Daten und erstellt die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift ist und unter anderem für eRezepte benötigt wird. Ohne funktionierenden Praxisausweis (SMC-B-Karte) kommen Praxen nicht in die TI und können Anwendungen wie das eRezept, die eAU, das VSDM oder die ePA nicht nutzen.

Das sollten Praxen jetzt tun

Betroffene Ärzte und Psychotherapeuten sollten der Aufforderung ihres Anbieters nachkommen und umgehend eine Austausch- beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Der Austausch kann mehrere Wochen dauern. Alte Karten werden zum 1. Juli 2026 automatisch gesperrt.

Hintergrund zum neuen Verschlüsselungsverfahren

Die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens geht zurück auf eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur. Hintergrund ist, dass das ECC-Verfahren als leistungsfähiger und sicherer gilt und die Daten innerhalb der TI noch besser geschützt werden können. Infolge der Umstellung mussten und müssen zigtausend TI-Komponenten wie Konnektoren, Heilberufsausweise und SMC-B-Karten getauscht werden.

  • Datum:
  • , Dauer: 05 Minuten 36 Sekunden
Umstellung der TI-Verschlüsselung: Übergangsregelung für eHBA gefunden