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Früherkennung auf Bauchaortenaneurysmen

Vorsorgeuntersuchung für Männer ab 65

Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.

Wer kann die Untersuchung durchführen?

Hausärzte, Urologen, Internisten mit und ohne Schwerpunkt, Chirurgen und Radiologen dürfen das Screening durchführen. Für die sonographische Untersuchung der Bauchaorta benötigen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung.

Auch Ärztinnen und Ärzte der oben genannten Fachgruppen, die keine Genehmigung für die Bauchaorta-Sonographie haben, können das Aufklärungsgespräch durchführen. Es kann beispielsweise während des Check-Ups für Erwachsene erfolgen. In diesem Fall werden die Gesundheitsuntersuchung (GOP 01732) und die Beratung separat abgerechnet.

Abrechnung und Vergütung

Die ärztliche Aufklärung zum Screening und die Ausgabe der Versicherteninformation an die Patientinnen und Patienten werden mit 57 Punkten bewertet, die Abrechnung der Leistung erfolgt mit der GOP 01747.

Für die sonographische Untersuchung der Bauchaorta ist die GOP 01748 berechnungsfähig. Die Untersuchung wird mit 148 Punkten honoriert. Die Vergütung beider Leistungen erfolgt extrabudgetär.

Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung von Bauchaortenaneurysmen können bei Bedarf auch weitere Organe des Abdomens sonographisch untersucht werden. In diesen Fällen kann die GOP 01748 neben der GOP 33042 (Sonographie Abdomen) berechnet werden.

Aufgrund sich überschneidender Leistungsinhalte wird jedoch ein Abschlag von 77 Punkten auf die GOP 33042 vorgenommen. Sie ist demnach mit 80 Punkten bewertet. Ärztinnen und Ärzte kennzeichnen diese Fälle mit einem zusätzlichen „A“ (33042A). Damit reduziert sich die Prüfzeit für die Leistung von neun auf fünf Minuten.

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