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Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Das organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen ist am 1. Januar 2020 gestartet. Die Grundlage bildet die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme. Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung eines Zervixkarzinoms. Anspruch auf einen Ko-Test (Zytologie und HPV-Test) im Primärscreening haben alle Frauen ab 35 Jahren. Es gibt keine Altersobergrenze.

Überblick

Zusätzlich: Früherkennung nach der KFE-RL

Neben dem organisierten Krebsfrüherkennungsprogramm zum Zervixkarzinom besteht weiterhin der Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) – jedoch ohne Zytologie und HPV-Test. Die Früherkennung kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, sofern in demselben Kalenderjahr keine Früherkennung nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme zum Zervixkarzinom durchgeführt wird.

Anspruch auf diese Untersuchung haben:

  • Frauen ab 35 Jahren in den zwei Jahren zwischen dem Ko-Test des Zervixkarzinomscreenings
  • Frauen bei denen eine Früherkennung nach der oKFE-RL nicht durchgeführt werden kann (z.B. nach totaler Hysterektomie oder bei Ablehnung des Screenings auf Zervixkarzinom).

Ein Einladungsschreiben durch die Krankenkassen für diese Krebsfrüherkennung erfolgt nicht. Ärztinnen und Ärzte rechnen die Leistung mit der GOP 01760 (159 Punkte) ab.

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Rechtsgrundlagen

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