Nein. Jeder Programmbeteiligte füllt nur den Bogen für die Leistung(en) aus, die er erbringt:
Zervixkarzinom
Gynäkologen: ZKP-Bogen
Gynäkologen nutzen für die elektronische Dokumentation des Primärscreenings und der Ergebnisse der veranlassten Abklärung von Zytologie und HPV-Test den ZKP-Bogen (Zervixkarzinom-Primärscreening/Abklärungsuntersuchung-Bogen).
Zytologen, Pathologen oder Labormediziner: ZKZ und ZKH-Bogen
Ergebnisse einer zytologischen Diagnostik beziehungsweise des HPV-Tests werden durch den Zytologen, Pathologen oder Labormediziner dokumentiert, der die Leistung durchgeführt hat. Dieser nutzt dazu die Bögen ZKZ (Zervixkarzinom-Zytologie-Bogen) und ZKH (Zervixkarzinom-HPV-Test-Bogen).
Vertragsärzte, die Abklärungskolposkopien durchführen: ZKA-Bogen
Vertragsärzte, die Abklärungskolposkopien durchführen, dokumentieren Angaben zur kolposkopischen Diagnostik und zu etwaigen therapeutischen Eingriffen auf dem ZKA-Bogen (Zervixkarzinom-Abklärungskolposkopie-Bogen).
Darmkrebs
Vertragsärzte, die Koloskopien durchführen: DKK-Bogen
Vertragsärzte, die Früherkennungskoloskopien und/oder Abklärungskoloskopien nach positivem Früherkennungs-i-FOB-Test durchführen, dokumentieren Angaben zur koloskopischen Diagnostik und zu etwaigen therapeutischen Eingriffen auf dem DKK-Bogen (Darmkrebs-Koloskopie-Bogen).
Labormediziner: DKI-Bogen
Ergebnisse der i-FOB-Tests werden von den Labormedizinern dokumentiert. Sie verwenden dazu den DKI-Bogen (Darmkrebs-i-FOB-Test-Bogen).
Vertragsärzte, die die i-FOB-Tests an die Patienten herausgeben, müssen die i-FOB-Testergebnisse nicht dokumentieren.