Praxisnachricht
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Übermittlungspauschale für eArztbriefe bleibt vorerst bestehen

Bei der Übermittlungspauschale für eArztbriefe ändert sich erst einmal nichts. KBV und GKV-Spitzenverband wollen die weitere Entwicklung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes abwarten. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsgrundlage für die Vereinbarung dieser Pauschale zu streichen.

Für Praxen bedeutet das, dass sie vorerst weiterhin eine Vergütung für das Übermitteln von eArztbriefen über einen KIM-Dienst erhalten. Der Versand wird unverändert mit 28 Cent (GOP 86900) und der Empfang eines eArztbriefs mit 27 Cent (GOP 86901) vergütet – bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.

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