Bundespolizisten erhalten elektronische Gesundheitskarte
Unter der Bezeichnung „sonstige Kostenträger“ sind Institutionen zusammengefasst, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen.
Bis zum 1. April sollen laut Bundespolizei alle der etwa 45.000 Polizeivollzugsbeamten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten und Funktionen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben dann beispielsweise die Möglichkeit, den Notfalldatensatz für diese Patientengruppe zu erstellen und die entsprechende Gebührenordnungsposition 01640 (Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes) für diese TI-Anwendung abzurechnen.
Schrittweise Einführung der TI-Anwendungen
Neben der Ausgabe der eGK müssen für einzelne Anwendungen der TI jedoch noch weitere technische Voraussetzungen geschaffen werden. Zum 1. April stehen daher für die Polizeivollzugsbeamten zunächst nur das Versichertenstammdatenmanagement, das Notfalldatenmanagement sowie der elektronische Medikationsplan – neben dem bundeseinheitlichen Medikationsplan – zur Verfügung.
In Vorbereitung sind das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die elektronische Patientenakte wird voraussichtlich erst zum Jahresende für die Bundespolizisten nutzbar sein.