Muster für Einwilligungserklärung bei genetischen Untersuchungen
Mit der Unterschrift der Einwilligungserklärung stimmt ein Patient zu, dass die Arztpraxis das Ergebnis einer genetischen Untersuchung oder Analyse nach dem Gendiagnostikgesetz in der elektronische Patientenakte (ePA) speichern darf. Der Arzt legt die Einwilligung in seiner Behandlungsdokumentation ab.
Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen gehören zu den Daten, die Praxen einstellen müssen, sofern der Patient nicht widerspricht. Das Besondere hierbei ist, dass der Patient explizit einwilligen muss. Anderenfalls darf die Praxis das Ergebnis nicht einstellen.
Informationsplichten bei anderen Daten
Besondere Informationspflichten gelten auch für Erkrankungen, bei denen ein Risiko von Diskriminierung oder Stigmatisierung bei Bekanntwerden besteht, insbesondere bei sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen. In diesem Fällen müssen Ärzte und Psychotherapeuten die Patienten auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Dies kann mündlich oder per Aushang erfolgen (die KBV bietet dazu ein Poster). Eine schriftliche oder digitale Einwilligung ist nicht erforderlich.
In allen anderen Fällen sind Ärzte und Psychotherapeuten nur verpflichtet, ihre Patienten darüber zu informieren, welche Daten sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung in die ePA einstellen, zum Beispiel Arztbriefe und Befundberichte. Dies kann ebenfalls mündlich oder per Aushang erfolgen. Widerspricht ein Patient, wird dies in der Behandlungsdokumentation protokolliert.
Patienten, die dem Einstellen von Daten widersprechen, sollten wissen, dass auch die Medikationsliste und die Leistungs- und Abrechnungsdaten, die automatisch in die ePA fließen, Aufschluss über eine Erkrankung geben können. Wer das nicht möchte, muss der Medikationsliste und den Leistungsdaten widersprechen oder diese per ePA-App verbergen, damit die Daten kein anderer sehen kann.
Einwilligungserklärung steht online bereit
Das Muster der Einwilligungserklärung steht zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Auf der ePA-Themenseite der KBV finden Praxen weitere Informationen zur ePA, auch zu den Informations- und Dokumentationspflichten und welche Möglichkeiten des Widerspruchs bestehen.


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Veranstaltungshinweis 25. Juni: PVS-Hersteller stellen ihre ePA-Module vor
Bei einer Online-Veranstaltung der gematik am 25. Juni präsentieren mehrere Softwarehersteller ihre ePA-Module. Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende haben so die Möglichkeit, verschiedene Funktionen der elektronischen Patientenakte in ihrem Praxisverwaltungssystem näher kennenzulernen. Eine Anmeldung ist erforderlich, um die Zugangsdaten zu erhalten.
Mittwoch, 25. Juni 2025, 15.00 bis 16.30 Uhr