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„Alles nur eine Frage“: Müssen Ärzte noch Arztbriefe an ihre Kollegen übermitteln, wenn doch alles in der ePA steht?

Die elektronische Patientenakte ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation. Ärzte übermitteln Befundberichte oder Arztbriefe wie bisher an den weiterbehandelnden Kollegen – beispielsweise mit dem Kommunikationsdienst KIM. Neu ist, dass sie diese Unterlagen zusätzlich in die ePA einstellen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird vom Versicherten geführt. So kann er mit der ePA-App eingestellte Dokumente verbergen oder löschen. Zudem können Ärzte und Psychotherapeuten nicht sicher sein, ob die Kollegin und der Kollege die in die ePA gestellten Informationen wahrnimmt. Denn Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, die ePA anlasslos zu durchforsten. Deshalb ist es wichtig, dass Praxen Befundberichte und Arztbriefe nicht nur in die ePA einstellen, sondern weiterhin an die Kollegin oder den Kollegen übermitteln.

ePA ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation

Die ePA ersetzt auch nicht die Behandlungsdokumentation. Ärztinnen und Ärzte sind nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen über die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten zeitnah festzuhalten – elektronisch oder auf Papier.

An dieser Pflicht zur Behandlungsdokumentation ändert sich mit der ePA nichts. Das gilt auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Titelbild PraxisWissen ePA
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Bild Infoblatt "Die elektronische Patientenakte in der Praxis - im täglichen Gebrauch"
Smartphone mit Bild zur elektronischen Patientenakte wird von einer Hand in eine andere gereicht.
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