Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • EBM

Nachweis einer Hepatitis B- oder C-Virusinfektion in der Gesundheitsuntersuchung

Die Gebührenordnungsposition für den Nachweis einer Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung bleibt weiterhin als präventive Leistung im EBM. Der Bewertungsausschuss hat eine Verlängerung bis Ende 2028 beschlossen.

Bei Patienten ab 35 Jahren kann die Gebührenordnungsposition (GOP) 01865 für die präventive Untersuchung auf Hepatitis-B und/oder Hepatitis-C einmalig abgerechnet werden. Die Leistung ist vor dreieinhalb Jahren in den EBM aufgenommen worden. Der Bewertungsausschuss hatte damals festgelegt, dass dies befristet bis Ende 2025 erfolgt.  

Ausschlaggebend für die Befristung war die Annahme, dass der überwiegende Anteil der Anspruchsberechtigten die Untersuchung in den ersten Jahren nach ihrer Einführung erhalten wird. Dies hat sich bisher nicht bestätigt. Daher hat der Bewertungsausschuss jetzt beschlossen, die GOP nicht zu streichen, sondern die Berechnungsfähigkeit um drei Jahre zu verlängern. Er will bis Ende September 2028 prüfen, ob eine weitere Verlängerung der GOP 01865 erforderlich ist. 

Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene

Versicherte ab 35 Jahren haben nach der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und/oder Hepatitis C im Rahmen des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.

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