• Top-Thema
  • Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • ePA-Serie

„Alles nur eine Frage“: Welchen Nutzen bietet die Medikationsliste?

Die Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte liefert sowohl Ärzten als auch Psychotherapeuten einen aktuellen und schnellen Überblick über die Medikation ihrer Patienten. Per eRezept verschriebene Arzneimittel werden automatisch in die Liste übertragen.

Die Medikationsliste gehört zu den ersten Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA). Für die gesundheitliche Versorgung bietet sie viele Vorteile: Ärzte und Psychotherapeuten erhalten eine zusätzliche Informationsquelle, die für ihre Behandlung des Patienten sehr nützlich sein kann. Darüber hinaus sehen Praxen erstmals, ob Patienten ein Rezept auch eingelöst haben.

Die Medikationsliste enthält alle Arzneimittel, die Patienten per eRezept verordnet wurden: In erster Linie sind das verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Für OTC-Präparate auf Privatrezept oder grünem Rezept sind elektronische Verordnungen möglich, aber nicht verpflichtend. Betäubungsmittel (BtM) werden nicht in der Liste angezeigt, denn sie können momentan nur auf Papier verordnet werden.

Handelsname, Form und Dosierung

Die Medikationsliste führt in der Regel den Handelsnamen des Arzneimittels auf, Darreichungsform und Dosierung, die Pharmazentralnummer, das Verordnungsdatum sowie den Namen des verordnenden Arztes. Hat die Apotheke das Arzneimittel abgegeben, enthält die Medikationsliste außerdem den Namen der Apotheke und das Abgabedatum. Künftig soll die Medikationsliste standardmäßig um den Wirkstoffnamen und die Wirkstärke des Arzneimittels erweitert werden.

Möglicherweise werden nicht alle diese Angaben in jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf der Medikationsliste zu finden sein. Was sich ebenfalls von PVS zu PVS unterscheiden kann, ist die Darstellungsform: Entweder wird die Liste als PDF-Dokument zum Herunterladen bereitgestellt oder direkt auf der Nutzeroberfläche des PVS angezeigt.

Letztere Version bietet einige Vorteile für Praxen. Sie ermöglicht eine leichtere Suche und bessere Filteroptionen. Zudem lassen sich die Daten so auch für die eigene Behandlungsdokumentation bequem auslesen. Es besteht jedoch keine Pflicht für Hersteller, die PVS-Ansicht der Medikationsliste anzubieten.

Widerspruch möglich

Patientinnen und Patienten, die keine Medikationsliste in der ePA haben möchten, etwa aufgrund von Einträgen, die Rückschlüsse auf potenziell stigmatisierende Erkrankungen zulassen, haben zwei Möglichkeiten: Sie können der Medikationsliste widersprechen. Dann fließen keine Medikationsdaten in die ePA, und eine schon vorhandene Medikationsliste wird gelöscht. 

Oder sie verbergen die Medikationsliste für alle oder einzelne Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Gesundheitseinrichtungen. Beides geht per ePA-App, oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen. Einzelne Verordnungen können nicht herausgelöscht werden.

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter