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Steiner: „Praxen sind Vorreiter bei der ePA“

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte geht am 1. Oktober in die nächste Phase. Nachdem die Industrie die meisten Praxen mit der nötigen Software ausgestattet hat, sind Ärzte und Psychotherapeuten ab Mitte nächster Woche gesetzlich verpflichtet, die Akten mit Dokumenten wie Befundberichten und Arztbriefen zu befüllen.

„Die Praxen sind gut vorbereitet und nutzen bereits die elektronische Patientenakte, auch wenn es an einigen Stellen noch hakt und auch die Telematikinfrastruktur nicht stabil läuft“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Wie schon bei anderen digitalen Anwendungen seien die Niedergelassenen dennoch Vorreiter. Dies zeigten neben den Zugriffszahlen der gematik auch die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der KBV, an der sich über 5.000 Ärzte und Psychotherapeuten beteiligten. Anfang September nutzten danach schon mehr als 60 Prozent der Praxen die ePA – Tendenz steigend. 

Praxen erkennen Vorteile, kritisieren aber auch technische Probleme

„Technische Probleme führen dazu, dass der Zugriff auf die ePA nicht möglich ist, das Hochladen von Dokumenten teilweise zu lange dauert oder manchmal auch gar nicht klappt“, fuhr Steiner fort. Zum Nutzen befragt, sagte sie: „Während aktuell nicht selten Dokumente aus vorangegangenen Behandlungen fehlen oder die Patienten einen Stapel alter Befunde in die Praxis mitbringen, stehen medizinische Dokumente bald digital in der ePA zur Verfügung.“ Dies könne die Anamnese, Befunderhebung und Behandlung unterstützen. 

Jede zweite Praxis, die die elektronische Patientenakte bereits nutzt, sieht dies laut Umfrage als Vorteil. Den größten Nutzen hat für die meisten derzeit aber die Medikationsliste. Anhand der Liste könnten Ärzte sofort sehen, welche Arzneimittel ein Patient bereits erhalten hat, erläuterte Steiner. Besonders geschätzt werde dies im Vertretungsfall und bei neuen Patienten. 

Die Liste enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten nach Anlegen der Akte per eRezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden. Die Verordnungs- und Dispensierdaten fließen dabei automatisch vom eRezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die ePA des Patienten ein. Ein Manko: Die Medikationsliste enthält keine Betäubungsmittel wie starke Schmerzmittel, die noch nicht elektronisch verordnet werden können. „Hier bedarf es einer schnellen Lösung“, bemerkte Steiner. Dies sei aus medizinischer Sicht dringend notwendig.

Qualität der ePA-Module unterschiedlich 

Zur technischen Umsetzung der ePA in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) liegen der KBV auch nach der Befragung ganz unterschiedliche Rückmeldungen aus den Praxen vor. Rund 40 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten sind mit ihrem ePA-Modul sehr zufrieden oder zufrieden, ebenso viele allerdings auch nicht. 20 Prozent der Umfrageteilnehmer haben die Software weder gelobt noch kritisiert. Steiner empfiehlt Praxen, bei denen die ePA noch nicht optimal läuft, Feedback an Hersteller und gematik zu geben, damit notwendige Verbesserungen zeitnah erfolgen.

Kritisch sieht Steiner, dass kurz vor der verpflichtenden Nutzung der ePA noch immer nicht alle PVS-Hersteller den Praxen ein ePA-Modul bereitgestellt hätten. „Diese Praxen können die ePA schlichtweg nicht nutzen und dürfen deshalb auch nicht mit Sanktionen bestraft werden“, stellte sie klar.

Größtes Problem: Mangelnde Stabilität der TI 

Grundvoraussetzung für die Nutzung der ePA sei eine stabile und zuverlässige Telematikinfrastruktur (TI), die nach wie vor nicht geschaffen sei. An die gematik gerichtet sagte sie: „Für die ePA und andere Anwendungen wie das eRezept ist eine mindestens 99-prozentige Verfügbarkeit der TI notwendig. Alles andere gefährdet das Vertrauen und die Akzeptanz und kostet Zeit, die für die Patientenversorgung fehlt.“

In der Umfrage berichteten fast drei Viertel der Praxen, dass sie im letzten Monat technische Probleme gehabt hätten. In den meisten Fällen konnten sie nicht auf die ePA zugreifen oder Dokumente hochladen. 

Erwartungen der Praxen

Neben einer stabilen und zuverlässigen TI müsse die ePA nun zügig weiterentwickelt werden, forderte Steiner. Dazu zählten Funktionen wie die Volltextsuche und die Verwendung von strukturierten Daten. Ganz oben auf der Liste der Inhalte, von denen sich Praxen großen Mehrwert erhofften, stehe der Krankenhaus-Entlassbrief, sagte sie. Die Krankenhäuser seien zwar genauso wie die Praxen zur Nutzung der ePA ab 1. Oktober gesetzlich verpflichtet, allerdings seien die wenigsten schon so weit. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind dies lediglich neun Prozent. 

Ein weiteres Ärgernis sei, dass die Krankenkassen ihre Versicherten nicht ausreichend über die ePA informiert hätten. Mehr als 80 Prozent der Umfrage-Teilnehmer, die die ePA bereits nutzen, schätzen die Informationslage ihrer Patienten zum Thema ePA als schlecht bis sehr schlecht ein. Viele sehen deshalb einen hohen Aufklärungsaufwand in den Praxen.

KBV unterstützt Praxen

Steiner wies in dem Zusammenhang auf das umfangreiche Informationsangebot der KBV für Praxen hin, das auf der Internetseite bereitsteht. Es reicht von einem Serviceheft mit umfassenden Informationen über kurze Erklärvideos sowie Fragen und Antworten bis hin zu Infoblättern für den schnellen Überblick. Zudem gibt es Informationen für Patienten, unter anderem einen Aushang mit einem QR-Code, der zu den ePA-Internetseiten der Krankenkassen führt. Darüber hinaus bietet die KBV eine mit 6 CME-Punkten zertifizierte Online-Fortbildung zur ePA an und informiert mit regelmäßigen Beiträgen in den PraxisNachrichten und den Sozialen Medien. 

Die ePA ab 1. Oktober

Ärzte und Psychotherapeuten konnten die elektronische Patientenakte (ePA) in den vergangenen Wochen freiwillig einsetzen. Ab 1. Oktober sind sie zur Nutzung der ePA gesetzlich verpflichtet. Das heißt, sie müssen eine Reihe von Daten einstellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen. Voraussetzung ist immer, dass der Arzt oder Psychotherapeut Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen und auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Informationen, die der Arzt einstellen muss, nicht in seiner ePA haben will.

Daten, die Praxen laut Gesetz einpflegen müssen: 

  • Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • eArztbriefe

Darüber hinaus gibt es Daten, die Praxen auf Wunsch des Patienten einstellen müssen. Gesetzlich festgelegt sind unter anderem Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen, kurz DMP, e-AU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie) sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. 

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Ergebnisse der Online-Umfrage in Praxen

Umfragezeitraum: 4. bis 18. September 2025

Teilnehmerzahl: 5.563 

Wesentliche Ergebnisse der ersten Auswertung:

  • Die Zahl der Praxen, die die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, steigt kontinuierlich an. Anfang/ Mitte September nutzten circa 60 Prozent der befragten Praxen die ePA mindestens testweise. 44 Prozent der Praxen, die die ePA noch nicht nutzen, wollen sich zeitnah mit der ePA auseinandersetzen.
  • Praxen, die die ePA bereits nutzen, sehen momentan vor allem in der Medikationsliste (55 Prozent), aber auch dem Lesen von Dokumenten aus der ePA (52 Prozent) einen Nutzen.
  • Die Umsetzungsqualität der ePA-Funktionalitäten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) ist durchwachsen. 40 Prozent der Praxen, die die ePA schon nutzen, sind mit der Umsetzung im PVS zufrieden. Genauso viele Praxen sind unzufrieden. 20 Prozent haben die Software weder gelobt noch kritisiert.
  • Die ePA läuft bisher noch nicht stabil in der Versorgung. Drei Viertel der Praxen, die die ePA bereits nutzen, gaben an, im letzten Monat technische Probleme gehabt zu haben. Oft war der Zugriff auf die ePA nicht möglich oder Dokumente konnten nicht hochgeladen werden.
  • Praxen, die die ePA noch nicht nutzen, nannten als häufigste Gründe den Aufwand, der höher als der Nutzen sei (59 Prozent), und Bedenken zur Datensicherheit (55 Prozent). Rund 12 Prozent gaben an, noch kein ePA-Modul zu haben.
  • Über 80 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass die Patienten schlecht bis sehr schlecht informiert sind. Viele sehen deshalb einen hohen Aufklärungsaufwand in den Praxen. 
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