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„Alles nur eine Frage“: Was ist, wenn Patienten die ePA-App nicht nutzen?

Über die ePA-App können Patienten auf dem Smartphone oder Tablet ihre Dokumente anschauen und Zugriffsrechte in der elektronischen Patientenakte verwalten. In diesem Teil der Serie „Alles nur eine Frage“ klären wir, ob Praxen auch auf die ePA von Patienten zugreifen können, die die App nicht nutzen.

Ärzte und Psychotherapeuten können die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen und befüllen, auch wenn jemand die App nicht nutzt. Sie haben trotzdem Zugriff. Der Zugriff wird mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte automatisch gewährt, standardmäßig für 90 Tage. Eine Zustimmung des Patienten ist dafür weder mündlich noch schriftlich erforderlich.

Der Versicherte kann ohne die App seine ePA selbst nicht einsehen und verwalten. Für die Verwaltung kann er sich aber auch direkt an seine Krankenkasse wenden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, hierfür spezielle Ombudsstellen einzurichten. Diese Stellen sollen Versicherte bei Fragen und Problemen bei der Verwaltung der ePA unterstützen.

Zum Beispiel können Versicherte dort Widersprüche einreichen und festlegen, welche Praxis Zugriff auf Dokumente erhält. So können nicht alle, die Zugriff auf die ePA haben, die Dokumente sehen. Alternativ können sie auch ihrer Krankenkasse eine Person ihres Vertrauens nennen, die für sie die ePA mit der App verwaltet.

Fazit: Nutzen Versicherte die ePA nicht aktiv, funktioniert sie trotzdem. Ärzte und Psychotherapeuten können auf die zusätzlichen Informationen darin zugreifen sowie Dokumente und Daten einstellen. Die ePA kann so die Anamnese, Diagnostik und Behandlung sinnvoll ergänzen, auch wenn der Patient die App nicht hat.

ePA-Serie „Alles nur eine Frage“

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