Nuvaxovid JN.1 ab Mitte November als Fertigspritze verfügbar
Der an die JN.1-Variante angepasste Impfstoff auf Proteinbasis Nuvaxovid JN.1 ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Er kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am Paul-Ehrlich-Institut steht das Vakzin als Fertigspritze (ohne Nadel) bereit. Der Impfstoff ist gebrauchsfertig. Jede Fertigspritze enthält eine Dosis zu 0,5 ml.
Hinweise zur Impfstoffbestellung
Ärztinnen und Ärzte können den Impfstoff nach Informationen des ZEPAI erstmals für die Woche ab 17. November anfordern (Bestellung bis 11. November, 12 Uhr). Sie geben dazu auf dem Rezept die gewünschte Anzahl an Fertigspritzen und den Impfstoffnamen „Nuvaxovid JN.1 Injektionsdispersion in einer Fertigspritze“ an.
Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund.
Die Fertigspritzen werden ohne Nadeln ausgeliefert. Diese bestellen Praxen – wie auch das Impfzubehör bei anderen Impfstoffen – über ihre Apotheke.
Abrechnung
Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid JN.1 werden mit der Pseudoziffer 88346 und den entsprechenden Suffixen A, B, R, V, W, X abgerechnet.
Auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basiert.
Empfehlung der STIKO
Die STIKO empfiehlt Personen mit einer entsprechenden Indikation für die jährliche COVID-19-Impfung zugelassene mRNA- sowie proteinbasierte Impfstoffe mit einer jeweils von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Variantenanpassung.
Nach Empfehlung der WHO für die Saison 2025/2026 sollte von den Impfstoffherstellern bei der Variantenanpassung der monovalenten Impfstoffe ein Antigen aus der Omikron-Subvariante JN.1, KP.2 oder LP.8.1 verwendet werden. Die Impfung sollte jeweils im Herbst erfolgen.
Gleichzeitige Gabe mit einem Influenza-Totimpfstoff möglich
Nach Angaben der STIKO können COVID-19-Impfstoffe gleichzeitig mit anderen Totimpfstoffen, beispielsweise der Influenza-Impfung, verabreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen COVID-19 als auch gegen die andere Erkrankung besteht.
Da zur gleichzeitigen Gabe mit RSV-Impfstoffen noch keine Studienergebnisse vorliegen, sollte vorsichtshalber ein 14-tägiger Abstand eingehalten werden. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.
Bestellbare Impfstoffe und Impfzubehör
Eine aktuelle Übersicht mit allen bestell- und lieferbaren COVID-19-Impfstoffen sowie eine Übersicht zum Impfzubehör stellt die KBV auf ihrer Themenseite zur Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 für Arztpraxen bereit.
Weitere Informationen
Auf einen Blick: Nuvaxovid JN.1 von Novavax
Zugelassen für
- Personen ab 12 Jahren
- Grundimmunisierung und Auffrischimpfung
- STIKO-Empfehlung: Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen bei Personen ab 12 Jahren
Darreichungsform
- Fertigspritze
- Der Impfstoff ist gebrauchsfertig.
- Jede Fertigspritze enthält 1 Dosis zu 0,5 ml
- Eine Nadel liegt der Fertigspritze nicht bei. Praxen bestellen diese über ihre Apotheke.
Schwangerschaft
Ist in der Schwangerschaft eine COVID-19-Impfung indiziert, soll laut STIKO vorzugsweise der mRNA-Impfstoff Comirnaty eingesetzt werden. Nuvaxovid kann erwogen werden, wenn eine medizinische oder produktspezifische Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe vorliegt.
Lagerung und Haltbarkeit
- Lagerung (ungeöffnet) im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C: max. 9 Monate; nicht einfrieren
- Die Fertigspritze mit dem Impfstoff ist unmittelbar vor der Anwendung aus dem Umkarton im Kühlschrank zu entnehmen.
- Jede Fertigspritze ist nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt.
Hinweis: Die empfohlenen Impfstoffe und Impfabstände zur Grundimmunisierung und zur Auffrischimpfung gegen COVID-19 sind detailliert in der Schutzimpfungs-Richtlinie, Anlage 1, aufgeführt.