Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen steigen zum 1. Januar
Zu 100 Prozent angepasst werden die Pauschalen für Kinderdialysen, Zuschläge für Infektionsdialysen und Alter sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse. Ihre Bewertung steigt analog zum Orientierungswert für 2026 um 2,8 Prozent (siehe Übersicht).
Eine Anpassung zu 75 Prozent (plus 2,1 Prozent) erfolgt bei den Pauschalen für Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen.
Langjährige Forderung der KBV
Die unterschiedliche Höhe der Anpassung ist ein Kompromiss, der im Mai 2025 mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss gefasst wurde. Die KBV hatte sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass diese Kostenpauschalen automatisch entsprechend der allgemeinen Entwicklung von Betriebs- und Investitionskosten in den Praxen steigen.
Hintergrund für diese Forderung nach einer automatischen Anpassung ist, dass anders als bei anderen Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM die nichtärztlichen Dialyseleistungen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse umfassen. Dazu gehören neben den Personalkosten für die pflegerische Betreuung der Patientinnen und Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungsräume und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.
Nachdem die Dialysekostenpauschalen über viele Jahre nicht angepasst wurden, konnte für die Jahre 2023, 2024 und 2025 jeweils eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband zur Bewertungserhöhung erzielt werden. Außerdem werden seit dem 1. Januar 2025 Heimdialysen stärker gefördert.
Überprüfung geplant
Der Bewertungsausschuss prüft zukünftig regelmäßig und erstmals bis zum 30. Juni 2028, ob mit der Anwendung des Verfahrens zur Bewertungsanpassung der nichtärztlichen Dialyseleistungen die Sicherstellung und Aufrechterhaltung einer flächendeckenden wohnortnahen Dialyseversorgung der Versicherten gewährleistet ist.