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Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden künftig jährlich angepasst

Die Dialysekostenpauschalen werden künftig jährlich analog zum Orientierungswert angepasst, allerdings nicht bei allen Pauschalen in voller Höhe. Das wurde jetzt im Bewertungsausschuss festgelegt.

Die KBV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des Abschnitts 40.14 EBM in gleicher Höhe steigen wie die jährliche Veränderungsrate beim Orientierungswert.

Anders als bei anderen Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM ist hier aus Sicht der KBV eine automatische Anpassung notwendig, da die nichtärztlichen Dialyseleistungen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse umfassen. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.

Stärkere Förderung der Heimdialysen

Nachdem die Dialysekostenpauschalen über viele Jahre nicht angepasst wurden, konnte für die Jahre 2023, 2024 und 2025 jeweils eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband zur Bewertungserhöhung erzielt werden. Außerdem werden seit dem 1. Januar 2025 Heimdialysen stärker gefördert (die PraxisNachrichten berichteten).

Dass die Pauschalen künftig alle dauerhaft in gleicher Höhe des Orientierungswert steigen, hat der GKV-Spitzenverband abgelehnt, sodass im Bewertungsausschuss jetzt ein Kompromiss gefunden werden musste. Demnach werden alle Dialysekostenpauschalen jeweils zu Jahresbeginn angepasst – einige zu 100 Prozent der Veränderungsrate des Orientierungswertes und andere zu 75 Prozent.

Anpassung zu 100 oder 75 Prozent

Konkret sieht das neue Verfahren zur Anpassung der Dialysekostenpauschalen folgendes vor: Zu 100 Prozent angepasst werden jährlich die Pauschalen für Kinderdialysen, Zuschläge für Infektionsdialysen und Alter sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD). Eine Anpassung zu 75 Prozent erfolgt jährlich bei den Pauschalen für Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen (siehe Infobox).

Überprüfung geplant

Der Bewertungsausschuss prüft regelmäßig – erstmals bis zum 30. Juni 2028 – die Auswirkungen seines Beschlusses auf die Sicherstellung und Aufrechterhaltung einer flächendeckenden wohnortnahen Dialyseversorgung der Versicherten. Sollte er Anpassungsbedarf feststellen, wird er mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres einen entsprechenden Beschluss fassen.

Jährliche Anpassung der Dialysekostenpauschalen ab 2026

Beschluss des BA

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