Praxisnachricht
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ASV künftig auch bei Kurzdarmsyndrom und Skelettsystemfehlbildungen

Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, wird im kommenden Jahr um das Kurzdarmsyndrom und um angeborene Skelettsystemfehlbildungen erweitert. Die Details zu den neuen Krankheitsbildern hat der Gemeinsame Bundesausschuss in zwei Anlagen zur ASV-Richtlinie festgelegt.

Details zur ASV bei Kurzdarmsyndrom

Eines der neuen ASV-Angebote richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom. Sie werden von einem Ärzteteam betreut, dessen Leitung eine Gastroenterologin oder ein Gastroenterologe übernimmt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Kinder- und Jugendmedizinerin oder ein Kinder- und Jugendmediziner mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie benannt werden.

Im Kernteam wird die Teamleitung um eine weitere Fachärztin oder einen weiteren Facharzt für Viszeralchirurgie ergänzt. Sobald Kinder behandelt werden, wird die Expertise einer Kinder- und Jugendärztin oder eines Kinder- und Jugendarztes obligat eingebunden, möglichst mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie. Zusätzlich kann eine Kinder- und Jugendchirurgin oder ein Kinder- und Jugendchirurg für das Kernteam benannt werden.

Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das Kernteam unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Ernährungsberatungen sicherstellen.

Diese und weitere Details zur Behandlung des Kurzdarmsyndroms in der ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der neuen Anlage 2m zur ASV-Richtlinie festgelegt.

Details zur ASV bei Skelettsystemfehlbildungen

Die Leitung des ASV-Teams zur Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen können Endokrinologen und Diabetologen, Nephrologen, Rheumatologen sowie Orthopäden und Unfallchirurgen übernehmen.

Um den unterschiedlichen Ansprüchen bei der Behandlung der in dieser Anlage zusammengefassten Krankheitsbilder gerecht zu werden und gleichzeitig die Teambildung nicht zu gefährden, wurde eine Besonderheit für die Zusammensetzung des Kernteams geregelt: Neben dem Orthopäden und Unfallchirurgen muss mindestens eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt der aufgeführten internistischen Fachgruppen im Kernteam sein. Die beiden weiteren internistischen Fachgruppen können einzeln oder gemeinsam ebenfalls benannt werden, sind aber nicht obligat vorzusehen.

Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist eine kinder- und jugendmedizinische Expertise im ASV-Team zu berücksichtigen. Alle Anforderungen gibt der G-BA in der neuen Anlage 2p zur ASV-Richtlinie vor.

Ministerium prüft zunächst Beschlüsse

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, die Beschlüsse des G-BA vom 18. Dezember zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessierte Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.

ASV-Indikationen

In der ASV können aktuell Patientinnen und Patienten mit den folgenden Erkrankungen behandelt werden:

Besonderer Krankheitsverlauf

  • Augentumoren
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Gastrointestinale Tumoren / Tumoren der Bauchhöhle
  • Gynäkologische Tumoren
  • Hauttumoren
  • Hirntumoren
  • Knochen- und Weichteiltumoren
  • Kopf- oder Halstumoren
  • Rheumatologische Erkrankungen
  • Tumoren der Lunge und des Thorax
  • Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
  • Urologische Tumoren

Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf

  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose

Seltene Erkrankungen

  • Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
  • Hämophilie
  • Marfan-Syndrom
  • Morbus Wilson
  • Mukoviszidose
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • Pulmonale Hypertonie
  • Sarkoidose
  • Tuberkulose

Geplant für 2026

Im Jahr 2026 berät der G-BA über neue ASV-Anlagen zu:

  • Neurofibromatose
  • Folgeschäden nach Frühgeburtlichkeit
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Weitere Informationen

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