Praxisnachricht
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Bundespolizisten können ab Januar das eRezept nutzen

Ärztinnen und Ärzte können ab 1. Januar auch Bundespolizisten Medikamente elektronisch verschreiben. Für das Ausstellen der elektronischen Rezepte gelten dieselben Regelungen wie bei Kassenpatienten.

Die meisten Bundespolizisten verfügen seit dem Frühjahr über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese ist Voraussetzung dafür, dass Ärztinnen und Ärzte ihnen verschreibungspflichtige Arzneimittel per elektronischem Rezept (eRezept) verordnen können. Für Versicherte, die noch die alte Heilfürsorgekarte vorlegen, kann kein eRezept ausgestellt werden.

Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist der erste sonstige Kostenträger, der ab Januar das eRezept für seine Versicherten ermöglicht. Ab diesem Zeitpunkt unterstützt der eRezept-Fachdienst der gematik die Verwendung von eRezepten für sonstige Kostenträger, wenn der Kostenträger für seine Versicherte die eGK ausgegeben hat. Unter der Bezeichnung „sonstige Kostenträger“ sind Institutionen zusammengefasst, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Gruppen von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen.

Schrittweise Einführung der TI-Anwendungen

Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) für Angehörige der Bundespolizei sollen folgen. Da die Heilfürsorge elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch nicht empfangen kann, sollten Ärzte Bundespolizisten vorerst weiterhin einen Ausdruck mitgeben. In Vorbereitung ist zudem die elektronische Patientenakte, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 auch für Bundespolizisten kommen soll.

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