Praxisnachricht
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G-BA beschließt Aufnahme der neuen STIKO-Empfehlung zu Meningokokken in die Schutzimpfungs-Richtlinie

Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfung im Jugendalter gegen Meningokokken A, C, W und Y wird in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am heutigen Donnerstag gefasst. Außerdem hat das Gremium die Umsetzung der angepassten Impfempfehlung gegen Herpes Zoster beschlossen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Oktober 2025 als Standardimpfung die Impfung mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen. Ziel ist es, den individuellen Schutz zu verbessern und die Verbreitung von Meningokokken-Erregern in der Bevölkerung nachhaltig zu verringern.

Zwar würden invasive Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland selten auftreten, allerdings würden sie häufig schwer verlaufen und könnten zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen, betonte die STIKO. Hauptverursacher für invasive Erkrankungen seien die vier Untergruppen der Meningokokken A, C, W und Y – allesamt durch Impfungen vermeidbar. Bislang werden in Deutschland vor allem monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C eingesetzt.

Impfung zwischen 12 und 14 Jahren

Epidemiologischen Daten zufolge weisen Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren neben Säuglingen das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen dieser Untergruppen auf, erläutert die STIKO. Durch eine Impfung vor Erreichen dieser Altersphase werde ein Immunschutz aufgebaut, bevor das Erkrankungsrisiko ansteige. Das wurde bei der Umsetzung der STIKO-Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) berücksichtigt. Die einmalige Impfung soll danach – wie von der STIKO empfohlen – im Alter von 12 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Nachholimpfungen können bis zum 25. Geburtstag erfolgen.

Impfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter entfällt

Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter hingegen wird nicht mehr empfohlen und wird daher auch in der SI-RL gestrichen. Bei der Impfung gegen Meningokokken B ändert sich nichts.

Umsetzung der angepassten STIKO-Empfehlung zur Herpes-Zoster-Impfung

Ferner hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen, die erweiterte STIKO-Empfehlung zur Indikationsimpfung gegen Herpes Zoster für Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungsrisiko in die SI-RL aufzunehmen. Die STIKO hatte ihre Empfehlung zur Herpes-Zoster-Impfung im November angepasst. Zuvor galt die Impfempfehlung gegen Gürtelrose für Risikopatienten ab 50 Jahren sowie für alle Personen ab 60 Jahren.

Impfungen erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger Kassenleistung

Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Sl-RL werden dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Erst dann sind sie Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bestellung des Impfstoffes und Abrechnung der Impfung richtet sich jeweils nach der regional geltenden Impfvereinbarung.

Meningokokken-Impfung

Die MenACWY-Impfung kann zeitgleich mit den weiteren von der STIKO empfohlenen Impfungen für diese Altersgruppe wie der Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio (Tdap-IPV) und Humane Papillomaviren (HPV) verabreicht werden. Grundsätzlich müssen gemäß STIKO-Empfehlungen bei Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen keine Mindestabstände zu anderen Impfungen eingehalten werden; das gilt auch für Lebendimpfstoffe. Bei Koadministration mit anderen Impfstoffen können lokale oder systemische Impfreaktionen etwas häufiger oder stärker auftreten, ohne dass dadurch Sicherheit oder Wirksamkeit beeinträchtigt werden.

Die MenACWY-Impfung kann bei der routinemäßigen Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter (J1-Untersuchung) durchgeführt werden. Durch eine kombinierte Impfberatung sollen laut STIKO zugleich die Impfquoten gegen HPV und Tdap-IPV in diesem Alter verbessert werden.

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